ISUV-Pressesprecher Rechtsanwalt Dr. Thomas Herr ergänzt: „Damit widerspricht die Erhöhung auch der gesetzlichen Vorschrift des § 1612 a BGB, der allein den Zweck hat, den Kindern den echten und eigentlichen Lebensbedarf zu sichern und nur bei gestiegenem Bedarf auch die Sätze anzuheben. Mit der Erhöhung der Tabellensätze wird das Wahlkampfversprechen "mehr Netto vom Brutto" für betroffene Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahler zur Farce.“

Die Erhöhung verstößt nach Auffassung von ISUV auch gegen das Gleichheitsgebot des Artikel 3 Grundgesetz. Es wird einfach gemäß Düsseldorfer Tabelle verteilt, unabhängig davon, ob ein Kind in Wohlstand lebt oder an der Armutsgrenze. Kinder werden also ungleich behandelt. Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind laut § 1606 BGB angeblich gleichwertig, eine zusätzliche Leistung erbringt aber nur der Barunterhaltspflichtige.

Was in der Öffentlichkeit kaum wahr genommen wird: Neben den regelmäßigen Erhöhungen der Tabellensätze in den letzten 20 Jahren „hat es zusätzlich `kalte` Erhöhungen gegeben.“, hebt der ISUV-Pressesprecher hervor. Beispielsweise wurden die Kindergartenbeiträge zusätzlich zum Barunterhalt auf Unterhaltspflichtige abgewälzt. Auch die Umgangskosten muss der oder die Pflichtige meist aus eigener Tasche finanzieren, ohne sie von der Steuer absetzen zu kön-nen.

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler nennt daher als vorrangige Ziele des Verbandes: „Die Erhöhung der Tabellensätze muss zurückgenommen werden, die Erhöhung der Tabellenbeträge muss mit der Erhöhung des Existenzminimums der Kinder verknüpft und entsprechend begrenzt werden, Kindesunterhalt muss steuerlich berücksichtigt werden, Unterhaltszahler und Unterhaltszahlerinnen müssen entlastet werden.“

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
Tel. 0911/55 04 78, Fax. 0911/53 30 74

ISUV-Vorsitzender Josef Linsler, Ulrichstraße 10, 97074 Würzburg
Tel. 0931/66 38 07, MOBIL 0170/45 89 571 – j.linsler@isuv.de

ISUV-Pressesprecher, RA Dr. Thomas Herr, Frankfurter Straße 4, 34117 Kassel
Tel. 0561/700 26 29, Fax 0561/700 26 26, dr.t.herr@isuv.de