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Unsere Spendenkonten:
Sie können uns einmalig oder kontinuierlich per Überweisung oder mit Lastschrifteinzug spenden. Bei Online-Spenden können Sie selbst über Art und Zeitpunkt der Quittung entscheiden. Der Spendenzweck ist vor-eingetragen. Bei anderen Spenden bis zu 200 Euro gilt die unten abgedruckte Bestätigung in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Für höhere Spenden übersenden wir Ihnen gerne eine (Jahres-)Spendenbescheinigung. Die Mitarbeit in unserem Verband geschieht ausschließlich ehrenamtlich. Wir arbeiten nur mit den Beiträgen unserer Mitglieder – Mittel aus öffentlichen Händen erhalten wir nicht ! Der Verband ist seit vielen Jahren beim Zentralfinanzamt Nürnberg als gemeinnützig anerkannt und beim Amtsgericht Nürnberg im Vereinsregister unter der Register-Nr. 3569 eingetragen. Bitte helfen Sie uns helfen - unterstützen Sie unsere Arbeit ! Wir danken für Ihre Spende !BestätigungDer Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV / VDU e.V. –ist wegen Förderung der Volksbildung und der freien Wohlfahrtspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Zentralfinanzamts Nürnberg, StNr. 241/109/21043, vom 01.09.2008 für die Jahre 2005 – 2007 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO) verwendet wird. zurück zur Startseite Erstellt von: system letzte Änderung: Donnerstag 30. Oktober 2008 [11:23:59 UTC] von Webmaster |
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