Neuigkeiten
ISUV-Mitglied Herbert D. fragt: „Wir wollen uns nicht vor Gericht streiten, Geld sparen. Was müssen wir beachten, wie geht eine solche Scheidung?
Chance vertan: Bundesverfassungsgericht hat die Leistungen des Staates für Familien nicht auf den Prüfstand gestellt.
Erbrechtliche Regelungen spielen bei Trennung und Scheidung oft eine wichtige Rolle. Am wichtigsten ist die Erben klar zu benennen.
Stellungnahmen
CDU/CSU-Fraktion fordert Sofortmaßnahmen für Unterhaltsberechtigte – „Alleinerziehende“ wegen Armutsbetroffenheit – 60 Prozent der...
Der von der Regierung beschlossene Kinderbonus führt bei Trennungseltern zu Nachfragen, da sie unsicher sind, wem der Kinderbonus zusteht, wie sie...
Unterhaltspflichtige kritisieren, dass die Ampel die Hartz IV-Sanktionen ausgesetzt hat, sie fühlen sich ungerecht behandelt: „Hartzer können die...
Urteile
Im Fall der Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselmodell sind vom Einkommen eines um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Elternteils ein...
Die Abänderung eines im Umgangsrechtsverfahrens vereinbarten Wechselmodells kann nur in einem solchen Verfahren und nicht in einem...
1. Ist ein Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen. ...
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. – ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen.
Der gemeinnützige Interessenverband arbeitet seit mehr als 40 Jahren in allen Bereichen des Familienrechts und ist mit etwa 5.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste, bundesweit arbeitende Familienrechtsverband in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Mitarbeit im Verband geschieht ehrenamtlich. Der Verband ist seit vielen Jahren beim Zentralfinanzamt Nürnberg als gemeinnützig anerkannt und beim Amtsgericht Nürnberg im Vereinsregister unter der Register-Nr. 3569 eingetragen.
Satzungsgemäße Aufgabe von ISUV ist die Förderung der Information über und das Verständnis für familienpolitische und – rechtliche Maßnahmen sowie die Kenntnisse von deren Auswirkungen, um zur allgemeinen Verbesserung der Rechtslage im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts beizutragen.
Es sollen unterhaltsberechtigte und unterhaltspflichtige, getrennt lebende oder geschiedene Väter und Mütter, wiederverheiratete Väter und Mütter sowie deren Ehepartner, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Väter nichtehelicher Kinder sowie die Kinder des genannten Personenkreises durch Information und Aufklärung vor Willkür und Benachteiligungen im Familien- und Unterhaltsrecht geschützt werden.
Der Verband wurde aus der Erfahrung heraus gegründet, dass die Gesellschaft die Probleme der Getrenntlebenden und Geschiedenen, der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und die von deren Kindern häufig ignoriert. Das führt dazu, dass das geltende Familien- und Unterhaltsrecht, das Kindschaftsrecht und die Rechtsprechung der Familiengerichte zahlreiche Mängel aufweisen.
Die Besteuerung der Familie und Halbfamilie ist nach dem heutigen Stand unsozial und menschenverachtend. Familien, die zuvor als “intakte” Familie aus eigener Kraft leben konnten, werden nach Trennung und Scheidung häufig zu Sozialfällen.
Kinder, die zur gesunden Entwicklung beide Elternteile benötigen, werden eines Elternteils beraubt.
ISUV fordert weiterhin grundlegende Reformen des geltenden Familien- und Unterhaltsrechts, des Kindschaftsrechts und der damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen.