25 Jahre ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Ziel des Verbandes ist es laut Satzung, "die Bildung über und das Verständnis für familien-politische und rechtliche Maßnahmen zu fördern und über deren Auswirkungen zu informieren“. Zielgruppe des Verbandes sind Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte, geschiedene oder getrennt lebende Väter und Mütter, wiederverheiratete Väter und Mütter sowie deren Ehepartner, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Väter nichtehelicher Kinder, insbesondere die Scheidungskinder.
Wichtigste Zielsetzung des Verbandes war die Durchsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als "Regelfall". Zu der am 1.7.1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts gab der Verband in mehreren Stellungnahmen und Anhörungen wichtige Impulse. Erfolgreich war ISUV auch in Bezug auf die rechtliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder. „Durch eine Verfassungsbeschwerde wollen wir erreichen, dass der Kontaktfreibetrag für Unterhaltspflichtige wieder eingeführt wird“, hebt Salchow hervor.
Nach der Reform des Kindschaftsrechts möchte ISUV auch eine Reform des Unterhaltsrechts erreichen. Salchow nannte auf diesem Gebiet die folgenden Ziele:
„Wir halten eine Reform des Unterhaltsrechts gemäß dem Grundsatz von mehr Subsidiarität, eine Abkehr von einer “wohlfahrtstaatlichen Hängematte“, für unerläßlich und werden darum kämpfen.
Eng verbunden damit sind die skandalösen Ungerechtigkeiten im Bereich der Zweitpartner-schaften, vor allem der Zweitfrauen, und im Bereich der steuerlichen Behandlung der Unterhaltspflichtigen, auch die verbliebenen Ungerechtigkeiten im Recht der nichtehelichen Kinder und ihrer Eltern, gegen die es mit allen Mitteln anzugehen gilt.“
Die Akzeptanz von Familienrecht, die Akzeptanz der Urteile von Familiengerichten gehe in den letzten Jahren rapide zurück. Als Erklärung führte Salchow an:
“Es widerspricht dem gegenwärtig ausgeprägten Individualismus, dass mit dem Familienrecht in private Angelegenheiten eingegriffen werden kann. Familienrechtliche Urteile, Beschlüsse - und das erfahren wir als ISUV sehr direkt - werden immer weniger angenommen. Das Recht, die Gesetze erreichen einfach nicht mehr das Bewußtsein der Menschen, hinken dem Bewusstsein einer überaus mobilen Gesellschaft oft hinterher.“
Impulse für eine gesellschaftlich adäquate Weiterentwicklung des Familienrechts erwartet sich der Verband vor allem auch von einem „hochkarätig“ besetzten Symposium, das am 3. 6. 2000 im Hotel Eden-Wolff in München stattfindet (14.00 - 17.00 Uhr). Hierzu haben als Teilnehmer bereits zugesagt
- Herr Professor Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, Brühl,
- Frau Professor Dr. Christine Ettrich, Professorin an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig und
Direktorin der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters, Leipzig,
- Herr Professor Dr. Klaus-Udo Ettrich, Ordinarius für Entwicklungspsychologie und
Direktor des Instituts für Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie und Psychodiagnostik an der Universität Leipzig,
- Herr Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Autor verschiedener juristischer Werke und Beiträge in Fachzeitschriften, München,
- Frau Rechtsanwältin Hannah Stein, Vizepräsidentin des Bundes der Steuerzahler, Wiesbaden / München, sowie
- Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, Alt-Vorsitzender und Rechtspolitischer Sprecher ISUV / VDU e.V., Nürnberg.