Christsoziale wollen Inflationsausgleich für Unterhaltsberechtigte – Unterhaltspflichtige werden übergangen

Im Familienausschuss findet heute eine Expertenanhörung zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion statt, Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende zu ergreifen, um deren großer Armutsbetroffenheit entgegenzuwirken und die derzeitige Inflation auszugleichen. Die CDU/CSU-Fraktion möchte den Steuerfreibetrag für Unterhaltsberechtigte auf 5000 EURO jährlich anheben, eine hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss, Erhöhung des Kinderbonus auf 150 Euro, Anhebung des Freibetrags bei Wohngeld um 20 Prozent.  „Wir halten die hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss für richtig, weil damit zielgenau den tatsächlich armen Alleinerziehenden und deren Kindern geholfen wird. Die Freibeträge beim Wohngeld anzuheben und gleichzeitig die Wohnungspauschale seit drei Jahren bei 430 EURO zu belassen ist ungerecht. Wir fordern eine Anhebung der Wohnungspauschale um 100 EURO monatlich sowie eine Anpassung der Wohnungspauschale an die ortsübliche Miete“, fordert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.  

Seitens ISUV wird hervorgehoben: Nicht nur viele Unterhaltsberechtigte trifft die Inflation hart, sondern auch  Unterhaltspflichtige, insbesondere die mit 1160 EURO Selbstbehalt im Monat alle Kosten decken müssen. „Inflation und Preisanstiege der letzten zwei Jahre wurden im Unterhaltsrecht einfach nicht berücksichtigt“, kritisiert die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski. Deswegen fordert sie: „Angleichung von Sozial- und Unterhaltsrecht. Es kann nicht sein, dass im Sozialrecht ständig nachgebessert wird, aber Unterhaltspflichtige einfach ausgeklammert werden. Es besteht aus wirtschaftlichen Gründen dringender Handlungsbedarf – jetzt.“  

Wie der Kinderbonus sollte auch der „steuerliche Entlastungsbetrag“ von 5000 EURO, der einseitig „Alleinerziehenden“ zugesprochen wird, zwischen den Trennungseltern aufgeteilt werden. „Die Betreuung ist heute nach individuellen Gesichtspunkten zwischen Trennungseltern geteilt. Das ist eine Notwendigkeit, die sich in der Corona-Krise bewährt hat. Grundsätzlich müssen aber auch im Steuerrecht Unterhalt und Betreuung als gleichwertig anerkannt und respektiert werden“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. Der Verband rät Trennungseltern, dass derjenige die steuerlichen Entlastungen nutzen sollte, der den größten Nutzen daraus zieht. „Der Steuervorteil wird dann ohne Wenn und Aber geteilt. So funktioniert dann in der Regel auch Trennungselternschaft“, hebt Linsler hervor.   

Es geht um Grundsätzliches, Kinder brauchen gerade nach einer Trennung in der Regel beide Eltern. ISUV möchte mittels Coaching erreichen, dass beide Ehe-malige Trennungseltern werden und bleiben. „Es geht um die grundsätzliche Frage: Was will die CDU/CSU – andere Parteien unterscheiden sich nicht - fördern, Alleinerziehen nach Trennung und Scheidung oder Getrennt Gemeinsam Erziehen, Alleinerziehen oder Trennungsfamilie? Derartige Sofortmaßnahmen fördern Alleinerziehen und signalisieren Unterhaltspflichtigen arbeiten, zahlen und die Härte des Gesetzes ertragen. Indifferent darüber hinweggehen wie bisher, ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder falsch“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler