EGMR bestätigt Standpunkt von ISUV

Rechtsanwalt Georg Rixe, der schon oft die Interessen von Betroffenen erfolgreich vor dem EGMR vertreten hat, bestätigt: "Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren ist aber unzureichend, weil die diesbezüglichen Regelungen Verfahren nicht ausreichend beschleunigen können. Der Entwurf sieht nur eine Entschädigung für bereits überlange Verfahren vor."

Rixe ergänzt: "Die geplante "Verzögerungsrüge" als Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch stellt lediglich eine Vorwarnung gegenüber dem Richter dar, nicht aber einen förmlichen Rechtsbehelf. Zudem soll die bisherige Untätigkeitsbeschwerde abgeschafft werden. Der Bürger möchte sich aber vorrangig wirksam gegen eine drohende überlange Verfahrensdauer wehren und nicht am Ende des Verfahrens eine bescheidene Entschädigung zu erhalten."

Wird der Gesetzentwurf nicht entscheidend verbessert, wird ISUV rechtliche Schritte dagegen in Erwägung ziehen.

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