Einigung über Bürgergeld

Nach ta­ge­lan­gem Rin­gen haben die Am­pel­ko­ali­ti­on und die Union den Weg für das ge­plan­te Bür­ger­geld frei­ge­macht. Beide Sei­ten er­ziel­ten in den Streit­fra­gen zu der ge­plan­ten So­zi­al­re­form Kom­pro­mis­se. Sicher ist jetzt, das Bür­ger­geld wird zum 01.01.2023 die heu­ti­gen Hartz-IV-Leis­tun­gen ab­lö­sen.

Einigung über "Karenzzeit" und Schonvermögen

Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant. Solche Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Die Ampel hatte eine "Vertrauenszeit" von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte. Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. In diesen Punkten soll es eine Einigung geben, die allerdings noch konkretisiert werden muss..

Bürgergeld soll noch diese Woche verabschiedet werden

Die FDP hatte Grüne und SPD zuvor zu Kompromissen aufgefordert. Auch "noch attraktivere Hinzuverdienstregel" sollten dabei in den Blick kommen. Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient. Sicher ist, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche einen Kompromiss aushandelt. Bis Ende der Woche werden Bundestag und Bundesrat das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum Jahresbeginn werden die Bezüge von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.

Quelle: dpa/beckaktuell