Einigung über Bürgergeld
Nach tagelangem Ringen haben die Ampelkoalition und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Beide Seiten erzielten in den Streitfragen zu der geplanten Sozialreform Kompromisse. Sicher ist jetzt, das Bürgergeld wird zum 01.01.2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.
Einigung über "Karenzzeit" und Schonvermögen
Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant. Solche Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Die Ampel hatte eine "Vertrauenszeit" von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte. Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. In diesen Punkten soll es eine Einigung geben, die allerdings noch konkretisiert werden muss..
Bürgergeld soll noch diese Woche verabschiedet werden
Die FDP hatte Grüne und SPD zuvor zu Kompromissen aufgefordert. Auch "noch attraktivere Hinzuverdienstregel" sollten dabei in den Blick kommen. Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient. Sicher ist, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche einen Kompromiss aushandelt. Bis Ende der Woche werden Bundestag und Bundesrat das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum Jahresbeginn werden die Bezüge von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.
Quelle: dpa/beckaktuell