Gentest-Verbot zur Feststellung der Vaterschaft - Datenschutz nur vorgeschützt

"Wir arbeiten nach strengen Regeln des Datenschutzes. Dies gilt insbesondere für den Schutz der personenbezogenen Daten. Die Untersuchungsergebnisse werden ausschließlich dem jeweiligen Auftraggeber zugänglich gemacht. Unsere Computer sind nicht mit dem Internet verbunden. Das Probenmaterial und die daraus gewonnenen Folgeprodukte werden nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet.

Auch sei nochmals ausdrücklich betont, dass die untersuchten DNA-Merkmale keinerlei Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften wie Krankheiten, das Aussehen oder gar den Charakter zulassen. Ein diesbezüglicher Missbrauch ist also gar nicht möglich."

Diese Tatsachen werden in der öffentlichen Diskussion und auch in Stellungnahmen aus dem Bundesjustizministerium oftmals nicht korrekt wiedergegeben.

Breitling kritisierte auch die Unverhältnismäßigkeit:

"Es ist schon erstaunlich, dass im Fall einer Vaterschaftsfeststellung die Speicherung einer einfachen Zahlenreihe dem Datenschützer bedenklich erscheint, während die massenweise Erhebung und Speicherung von tatsächlich gesundheitsrelevanten Daten in medizinischen Untersuchungslaboratorien auf keinerlei Bedenken stößt."

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:

"Man kann das Verbot des Gentests zur diskreten Vaterschaftsfeststellung altruistisch drehen und wenden wie man will, letztendlich handelt es sich um Betrug, wenn einem Vater ein Kind unterschoben wird. Wird der Gentest verboten, wird möglicherweise damit die Aufdeckung eines Betruges verhindert. Darf nach dem Vater des Kindes nicht gesucht werden, ist nur der "Zahlemann" gefragt ?"