Kein wirklicher Rechtsschutz bei überlangen Verfahren

Rechtsanwalt Georg Rixe, der mehrfache Beschwerdeverfahren vor dem EGMR führte, stellt fest: "Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass kindschaftsrechtliche Verfahren mit größtmöglicher Beschleunigung durchzuführen sind, weil in diesen Verfahren meist schon allein der Zeitablauf Fakten schafft. Das gilt vor allem, wenn kleine Kinder betroffen sind. Dem neuen Gesetz fehlt die Regelung einer Beschleunigungsbeschwerde."
Der Bundesvorsitzende Josef Linsler kritisiert: "Während eines Verfahrens ist der Bürger bisher und jetzt auch weiterhin rechtsschutzlos. Betroffene wissen nur allzu gut, Dienstaufsichtsbeschwerden, Richterablehnungen und Verfassungsklagen tragen nichts zur effizienten Beschleunigung eines Verfahrens bei. Die jetzt eingeführte Entschädigung für immaterielle Schäden ändert daran nichts, weil sie zu niedrig ist. Die 1200 EURO Entschädigung pro Jahr sind für die Bundesländer kein Anreiz neue Richter einzustellen, so dass Verfahren beschleunigt werden. Betroffene Eltern wollen keine Entschädiung, sondern ihre Kinder. Den Verlust eines Kindes kann die Entschädigung nicht kompensieren."
Der Verband kritisiert des Weiteren, dass Betroffene zuerst mit einer Rüge auf die Verfahrensdauer hinweisen müssen, ansonsten verlieren sie gar ihren Anspruch auf Entschädigung. Das Gericht muss nicht einmal auf die Rüge reagieren. Es besteht auch nicht die Möglichkeit die nächste Instanz anzurufen, wenn der Richter nicht reagiert. Anstatt einer a priori feststehenden Entschädigungsregelung muss die geringe Entschädigung zudem noch eingeklagt werden.

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Fachanwalt für Familienrecht Georg Rixe
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