Neues Verfahren - mehr Effizienz bei Durchsetzung des Kindeswohls?

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellt dazu fest:

"Es ist grundsätzlich sehr begrüßenswert, dass künftig Streitigkeiten über das Umgangsrecht vorrangig und schnell behandelt werden müssen. Das Gericht soll innerhalb eines Monats entscheiden, jedoch vorher mit allen Betroffenen sprechen. Wir begrüßen auch sehr, dass die mediative, die vermittelnde Rolle des Gerichts betont wird. Auch die Beiordnung eines Verfahrensbeistands für Kinder in schwierigen Fällen ist wichtig und richtig. Die Reform will auch mehr Effizienz bei der Umsetzung von Sorge- und Um-gangsrechtsentscheidungen. Das ist für betroffene Elternteile und Kinder enorm wichtig. Dieses wichtige Ziel erreicht man nicht, wenn man die Sanktionierung ins Belieben von Richtern stellt, sondern sie ins Gesetz schreibt. Das ist leider nicht erfolgt, obwohl dies internationalem Rechts-standard entspricht."

Zu Recht aber kritisiert der im Sorge- und Umgangsrecht erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe auch:

"In Deutschland wird seit langem die fehlende Effektivität der Vollstreckung von gerichtlichen Umgangsregelungen beanstandet. Vor diesem Hintergrund hatte der Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehen, dass Ordnungsmittel zur Durchsetzung von gerichtlichen Umgangsentscheidungen regelmäßig angeordnet werden sollen. Die nunmehr vom Rechtsausschuss beschlossene "Kann"-Regelung verkürzt den Rechtsschutz von Umgangselternteilen und damit gleichzeitig auch den von Kindern. Die Berufung des Rechtsausschusses auf das Urteil des BVerfG vom 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04 zur eingeschränkten Durchsetzung von Umgangsansprüchen von Kindern ist nicht überzeugend, weil diese Maßstäbe ersichtlich nicht auch für den Elternumgang gelten. Darüber hinaus hat der Rechtsausschuss das im Regierungsentwurf vorgesehene Beschwerderecht des Umgangsberechtigten im Falle der Ablehnung einer einstweiligen Umgangsanordnung wieder gestrichen. Er versagt damit dem Umgangsberechtigten erneut einen effektiven Rechtsschutz, ohne dass es dafür tragfähige Gründe gibt. Unabhängig von dieser Kritik ist die FGG-Reform jedoch insgesamt gelungen und führt insbesondere in Kindschaftssachen zu wesentlichen Verbesserungen."