Referentenentwurf Unterhaltsrechtsreformgesetz -

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow hebt bezüglich des Referentenentwurfs hervor:

"In Bezug auf den Kindesunterhalt werden wichtige Verbandsforderungen erfüllt. Dazu gehört insbesondere die Gleichstellung

aller

Kinder, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Des Weiteren begrüßen wir die Festlegung eines Mindestunterhalts für minderjährige Kinder. Nicht erreicht wurde leider die vollständige, allgemein hälftige Kindergeldanrechnung für alle Unterhaltszahler."

Salchow unterstreicht zum nachehelichen Ehegattenunterhalt:

"Es wichtig, dass der Grundsatz der Eigenverantwortung eindeutig betont wird, weil dies der Schlüssel für die weiteren unterhaltsrechtlichen Tatbestände ist. Wir sehen zwar auch, dass hier den Gerichten ein erheblicher Spielraum der Interpretation eingeräumt wird, dennoch wird hier vom Gesetzgeber ein Paradigmenwechsel im Vergleich zur bisherigen Praxis angemahnt. Wichtig sind auch die Möglichkeiten zur Befristung und Herabsetzung von Unterhalt. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die Nennung klarer Fristen für die Betroffenen transparenter gewesen wäre. Sehr wichtig ist auch die eingeschränkte Regelung des Wiederauflebens von Ehegattenunterhalt. Der Referentenentwurf sieht dies nur dann noch vor, wenn einer der "Ehe-maligen" Kinder betreut."

Der Verband begrüßt den Entwurf, weil viele seiner Forderungen damit als berechtigt anerkannt und deswegen auch berücksichtigt wurden. Salchow befürchtet allerdings, "dass durch die jüngst eingetretenen politischen Entwicklungen der Gesetzgebungsprozess verzögert werden könnte. Es wird auf uns ankommen, weiter Druck dahin zu machen, dass die angedachten Änderungen in Bewegung gehalten und schließlich, von welcher künftigen Regierung auch immer, umgesetzt werden."