Schelte für deutsche Gerichte - Verbot von autoritärem Umgangsausschluß

Zum Urteil stellt der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow fest:
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt hier Maximen vor, auf die unser Verband schon immer gepocht hat~ das ist in der ISUV-Broschüre zur UN-Kinderkonvention nachzulesen".
Der für Verfassungsbeschwerden zuständige Rechtsanwalt Georg Rixe, Bielefeld, hob bezüglich des Urteils hervor: "Im Ergebnis stärkt der Gerichtshof demnach die Position des im Elternstreit befindlichen Kindes, dessen wirkliche Wünsche und Bedürfnisse bei der Bewertung seines Wohls nicht unbeachtet gelassen werden dürfen. Im vorliegenden Fall rügt der EGMR, daß der nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gewährleistende verfahrensrechtliche Mindeststandard in Bezug auf Anhörung und Beweiserhebung von deutschen Gerichten nicht eingehalten wurde. Dies ist um so erstaunlicher, weil nach gängiger Meinung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die höchsten rechtsstaatlichen Standards sichert."
Im vorliegenden Fall hatte das höchste deutsche Gericht die Annahme der eingelegten Verfassungsbeschwerde mit der Begründung abgelehnt, daß ihr keine grundsätzliche Bedeutung zukomme.
Nach Einschätzung von RA Rixe wird es künftig vermehrt Beschwerden beim EGMR geben. Es sei die Aufgabe der deutschen Gerichte, die europäische Menschenrechtskonvention sowie deren Auslegung durch den EGMR in die Rechtsprechung mit einzubeziehen.