Schöne Bescherung für Unterhaltszahler
Der Verband begrüßt zwar grundsätzlich, dass Alleinerziehenden ein Steuerfreibetrag von immerhin 1308 € gutgeschrieben wird. Gleichzeitig muß aber darauf hingewiesen werden, dass die Alleinerziehenden einseitig begünstigt werden. Schließlich leisten Unterhaltszahler mindestens ebenso ihren Anteil am „Familieneinkommen“.
Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow kritisiert: „Die Steuerreform ändert an der steuerlichen Benachteiligung von Unterhaltspflichtigen nichts. Alleinerziehende werden wieder einmal einseitig begünstigt, obwohl Unterhaltszahler ebenso Leistungen für ihre Kinder erbringen. Warum eigentlich wird die finanzielle Leistung Kindesunterhalt steuerlich weniger gewürdigt als die Betreuung?“
Salchow wiederholte seine Forderung: „Kindesunterhalt darf nicht weiter besteuert werden. Denn es gilt der Grundsatz: Nur das Einkommen, das dem Steuerzahler tatsächlich zur Verfügung steht, darf besteuert werden. Kindesunterhalt steht aber dem Kind - nicht dem Unterhaltszahler - zur Verfügung. Denkbar ist auch ein Steuerfreibetrag für alle Unterhaltspflichtigen, ähnlich dem der Alleinerziehenden.“
Nach Auffassung Salchows handelt es sich um eine „Steuerreform nach dem Gießkannenprinzip“.
Zur Wählerbefriedigung werden wieder einmal Steuergeschenke an Alle verteilt. Die von allen Parteien längst versprochene familienpolitische Wende — Förderung von Familien, um so auch eine bevölkerungspolitische Wende einzuläuten — lässt weiter auf sich warten. Scheidungsarmut, Kinderarmut auf Grund von Scheidung werden durch diese undifferenzierte Steuersenkung nicht abgebaut.
Die Kinderarmut wird sich so nur weiter vergrößern“, sagte Salchow voraus.