Selbstbehalt - manchmal weniger als Hartz IV
In welch vertrackten Situationen Unterhaltzahlerinnen und Unterhaltszahler nach der Trennung stecken können, macht folgendes Fallbeispiel eines ISUV-Mitglieds deutlich: "Bei mir sieht es als Mangelfall bei vier Kindern folgendermaßen aus: Im Monat verbleiben mir von meinem Bruttoverdienst von 2.466,88 € (quasi Facharbeiterniveau) netto 1.504,90 € davon muss ich trennungsbedingte Lasten für das Familienheim, in dem Kinder und Mutter wohnen, in Höhe von 378,02 € sowie Unterhalt in Höhe von 269,00 € entrichten es verbleiben mir somit 857,88 € (und damit weniger als der Selbstbehalt von 900,00 €); davon gehen ab 429,00 € für Miete und 99,00 € für Heizung. Im Monat verbleiben mir 329,88 € (und somit weniger als der Hartz IV-Satz). Ich verfüge über keinerlei Rücklagen. Die Schulden betragen 86.702,43 € es handelt sich um aus der Ehe herrührende Grundschulden für das Familienheim."
Was den Selbstbehalt anbelangt, fordert ISUV, dass die Schieflage zwischen dem ständig wachsenden Kindesunterhalt und dem stagnierenden Selbstbehalt vollständig abgebaut werden muss. Den Unterhaltszahlern/innen muss so viel bleiben, dass sie ihren Lebensbedarf angemessen decken sowie den Kontakt zu den Kindern im Sinne des Kindeswohls und gemeinsamer Elternverantwortung aufrechterhalten können. Ebenso wird die Beachtung des Lohnabstandsgebots gefordert.
Kontakt:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
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ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
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