Tipps für Betroffene: Muster für Scheidungsvertrag
Dem Verband ist der Abschluß eines Scheidungsvertrages ein zentrales Anliegen, denn auf diese Weise lassen sich Scheidungsfolgen und -risiken abmildern, individuelle Lösungen finden und insbesondere Geld und Nerven schonen. Dies kommt vor allem den Kindern zugute, die unter einer streitigen Scheidung oft über Jahre leiden.
Eigentlich ist der Scheidungsvertrag nichts anderes als ein „scheidungsbezogener Ehevertrag“: darin lassen sich alle mit Scheidung zusammenhängenden Fragen vorab klären, dadurch wird das Scheidungsverfahren vor Gericht weitaus kostengünstiger. Die angehenden „Ehe-maligen“ können dann beispielsweise (nur) einen Anwalt anheuern, der den Scheidungsantrag einer Seite mit Zustimmung der anderen vor Gericht betreibt.
Im Merkblatt wird auch ein Muster für „vertragliche Regelungen“ nach Trennung/Scheidung genannt. Im Scheidungsvertrag lassen sich nahezu alle scheidungsrelevanten Aspekte regeln: Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge/Umgang, Trennung von Hausrat und Ehewohnung, Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt, in Grenzen auch Kindesunterhalt. Auch steuerliche und erbrechtliche Regelungen lassen sich treffen. Zu allen genannten Aspekten liefert der Verfasser Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, Formulierungsvorschläge.
Das verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt Scheidungswilligen und Getrenntlebenden praktische Tipps.
Das Merkblatt 6 / 09-2004 ist erhältlich bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3.
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Das Merkblatt kann auch "online" bestellt werden.