Trennung - Scheidung: Geht das mit Trennungskindern ins Ausland ziehen?

Die Eltern leben getrennt. Und einer der beiden plant, mit den gemeinsamen Kindern ins Ausland zu ziehen. Ein Urteil schränkt das jedoch ein. Die Ein­schränkung des Aufenthalts­bestimmungs­recht bei Auslands­bezug ist möglich, sagt das Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 08.10.2020, Az. 15 UF 176/20.

Leben die Eltern getrennt, kann nicht ein Elternteil gegen den Willen des anderen mit den Kindern ins Ausland ziehen. Das gilt auch, wenn er oder sie das Aufenthalts­bestimmungs­recht hat. Dieses kann in so einem Fall nämlich auf Deutschland beschränkt werden. Dies hat Oberlandes­gericht Stuttgart entschieden (Az.: 15 UF 176/20).

Im konkreten Fall ging es um eine Familie mit zwei Kindern. Der deutsche Mann befürchtete, dass nach der Trennung seine Ex-Frau, eine türkische Staats­bürgerin, mit den Kindern in die Türkei ziehen würde. Vor Gericht erreichte er die Einschränkung des Aufenthalts­bestimmungs­rechts.

Eine Ein­schränkung auf das Hoheits­gebiet der Bundes­republik Deutschland sei hier gerechtfertigt, entschied das Gericht. Es hielt einen Umzug der Mutter mit ihren Kindern in die Türkei für nicht unwahrscheinlich. Die Frau sei türkische Staats­angehörige und habe noch ausreichende Verbindungen zu ihrem Heimatland. Der Vater habe außerdem glaubwürdig dargelegt, dass die Frau die Pässe der Kinder an sich genommen und einen Umzug angedeutet habe.

Quelle: dejuris/dpa