Unterhaltsrecht verhindert Eigeninitiative

Zum Zeitpunkt des Vergleichs wurde ein Nettoeinkommen von DM 7800 zugrundegelegt. Seit Januar 1999 bin ich im Vorruhestand, mein Nettoeinkommen hat sich auf DM 3800 - 4200 reduziert. Entsprechend wurde eine Abänderungsklage eingereicht, die im Juni 1999 abgewiesen wurde. Inzwischen hatte ich die Unterhaltszahlungen unter Bekanntgabe an die Gegenseite und an das Gericht eigenständig reduziert.
Da meine Ex-Ehefrau zu vollstrecken versucht, habe ich am 28.7.99 Termin beim Gerichtsvollzieher, um dort eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Sollte ich etwa nicht erscheinen, steht mir ein Haftbefehl ins Haus."
Was ich kritisiere:
Meine Ex-Ehefrau hat während unserer Trennungszeit drei Ausbildungen auf meine Kosten gemacht, um - wie sie sagte - langfristig für sich selbst sorgen zu können, damit sie mir nicht mehr zur Last fallen müsse.
Allerdings hat sie bis heute - nach 16 Jahren Trennung - offiziell nicht einen Pfennig hinzuverdient, obwohl sie bereits 1994 vom Amtsgericht Offenbach darauf hingewiesen wurde, ggf auch niedere Tätigkeiten auszuüben, sollte sie innerhalb eines Jahres nicht in der Lage sein, sich durch eine ihrer drei Ausbildungen entsprechende Tätigkeit selbst zu unterhalten.
Im Dez.93 habe ich dann meine jetzige Ehefrau geheiratet.
Es ärgert mich ganz besonders, daß diese unterhaltsrechtlich völlig irrelevant ist.