Update des Familienrechts: Rechtsinstitut Trennungsfamilie schaffen

ISUV-Verband Unterhalt und Familienrecht fordert nach Trennung und Scheidung, dass die elterliche Verantwortungsgemeinschaft gegenüber den Kindern weiterhin fortbesteht. „Wir fordern, dass der Grundsatz – Einer betreut, Einer bezahlt durch die Maxime - Beide betreuen, Beide bezahlen – ersetzt wird. Dann gestalten beide Elternteile auch nach Trennung und Scheidung den Alltag sowohl materiell als auch ideell gemeinsam. Beide Ehe-malige praktizieren und bilden dann tatsächlich eine Trennungsfamilie“, hebt die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski hervor.

Grundlage einer Trennungsfamilie ist das Kindeswohl. ISUV möchte praktisch umgesetzt wissen, dass die Kinder jederzeit „Zugriff“ auf jeden Elternteil haben. „Unsere Auffassung war und ist, dass die tatsächlich im Alltag gelebte gemeinsame elterliche Sorge gerade nach Trennung und Scheidung dem Kindeswohl am meisten dient. Das ist in der Regel die Grunderfahrung“, betont Waruschewski. Elterliche Sorge – gemeinsame elterliche Verantwortung besteht nicht nur in „regelmäßigem Umgang“, „Bespaßung am Wochenende“, gemeinsame elterliche Sorge heißt Betreuung im Alltag. „Dabei ist wichtig, dass nicht nur quantitativ Stunden gezählt werden, sondern dass qualitativ gemeinsamer Alltag mit den Kindern gelebt werden kann“, sagt Waruschewski. 

In der sozialen Wirklichkeit wird heute schon teilweise nach der Trennung gemäß der Maxime gelebt: Gemeinsam betreuen, gemeinsam bezahlen. „Die jetzt gültigen Regelungen berücksichtigen den sozialen Wandel nicht. Daher ist eine umfassende Reform sowohl des Sorge- als auch des Unterhaltsrechts notwendig. Gemeinsam betreuen, gemeinsam bezahlen macht auch Reformen im Sozial-, Melde und Steuerrecht notwendig.

Damit Trennungsfamilie somit Verantwortungsgemeinschaft tatsächlich entstehen und praktiziert werden kann, ist nach ISUV-Auffassung entscheidend, dass Kinder und Eltern sowie  Vater und Mutter auch in der „heißen“ Trennungsphase im Gespräch bleiben. „Entscheidend ist, dass der Gesprächsfaden zwischen den Eltern und zwischen den Kindern und Eltern nicht reißt“, betont Waruschewski.

Trennungsfamilie hebt sich ab vom Status Alleinerziehen. Alleinerziehen ist  teilweise eine Notwendigkeit, wenn ein Partner, aus welchen Gründen auch immer, ausfällt. Diese Frage stellt sich nach Trennung und Scheidung meist nicht, denn Kinder haben zwei Elternteile und sollten diese kennenlernen und trotz Trennung weiterhin erleben dürfen. „Das Leitbild der Trennungsfamilie basiert auf der Maxime:  Getrennt, aber gemeinsam erziehen, Verlust eines Elternteils nach Trennung und Scheidung vermeiden“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.