Weihnachtsgeschenke vom Jugendamt

Der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow stellte in Nürnberg fest: "Die Vorweihnachtszeit und die Feiertage um den Jahreswechsel werden von Menschen mit Eheproblemen, von Geschiedenen, Getrenntlebenden und von nichtsorgeberechtigten Elternteilen in melancholischer, ja manchmal gar depressiver Stimmung erlebt. Offensichtlich werden in einer Zeit, die auf Friede, Freude, Harmonie programmiert ist, eigene Defizite und erlittene Verluste intensiver erlebt."
Salchow riet nichtsorgeberechtigten Müttern und Vätern, zumindest zwei Wochen vorher, eine Regelung für die Weihnachtsfeiertage zu treffen. Wenn sich der sorgeberechtigte Elternteil nicht "erweichen" lasse, solle sich der Nichtsorgeberechtigte ans Jugendamt wenden. Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz habe die nichtsorgeberechtigte Mutter und der nichtsorgeberechtigte Vater einen Anspruch auf Beratung und Vermittlung. Zudem sei das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen ó auch nach Trennung und Scheidung ó durch die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Reform des Kindschaftsrechts gestärkt worden. Es liege im Interesse der Kinder, daß dem nichtsorgeberechtigten Elternteil gerade an den "Familienfeiertagen" der Umgang ermöglicht werde. Nach Auffassung des ISUV werde bei einer Scheidung zwar das Paar getrennt, die Elternschaft, das "familiäre Verhältnis zu den Kindern" bestehe jedoch fort.
Salchow riet abschließend: "Wenn sich der sorgeberechtigte Elternteil einer einvernehmlichen Besuchsregelung hartnäckig verweigert, was durchaus gar nicht so selten vorkommt, sollte der ausgesperrte Elternteil seine den Kindern zugedachten Geschenke beim Jugendamt abgeben, das dann die Geschenke an die Kinder weitergibt."
Dem Verband ist bekannt, daß solche Anlässe von engagierten Jugendamts-Mitarbeitern zu weiteren Vermittlungsversuchen genutzt wurden.
Nach den über zwanzigjährigen Erfahrungen des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) werde in der Vorweihnachtszeit und während der Feiertage um den Jahreswechsel häufig vorschnell die Entscheidung getroffen, sich zu trennen. Die Entscheidung, den "vielfach jahrelang schwelenden Ehekrieg noch vor Silvester mit einem großen Knall zu beenden", mag im Einzelfall richtig sein, stellte Salchow fest. Wer aber glaube, per Telefon dann auch gleich den Anwalt seines Vertrauens zu finden, irre, ñ und dieser Irrtum könne sehr teuer werden. Damit die Scheidung vor Jahresfrist nicht zur Kostenfalle werde, solle man vor der Verpflichtung eines Anwalts, unbedingt den Rat eines Vereins wie des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) in Anspruch nehmen. Die eigentliche Botschaft für die Festtage, so Salchow, laute: "Des Menschen Engel ist die Zeit, Scheidungsanwälte stehen auch 1999 bereit."
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Josef Linsler
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