Abgabefrist der Steuererklärung 2021

2021 lässt das Finanzamt ein paar Tage länger Zeit für die Erstellung der Steuererklärung: Da das eigentliche Fristende, der 31. Juli, auf einen Samstag fällt, müssen die Steuer-Unterlagen erst am nächsten Werktag beim Finanzamt sein. Das ist der 2.8.2021.

Wer die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat bis zum 28.2. des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Die Steuererklärung für das Jahr 2020 muss dann also erst am 28.2.2022 beim Finanzamt sein.

Diese Abgabefristen gelten nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

TIPP: Wer die Frist nicht einhalten kann, beantragt in jedem Fall eine Fristverlängerung. Ansonsten droht bei Versäumen der Frist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch das Finanzamt.

Auch wenn die Steuererklärung nur wenigen Menschen Spass macht, man kann sich die Erstellung erleichtern, wenn man übers Jahr alles geordnet sammelt, was für die Steuererklärung relevant ist.