Änderungen seit August oder im August

Auch im August stehen wieder einige Änderungen an. Finanzielle Vorteile gibt es für einkommensschwache Familien, Studenten und Auszubildende.

Familien mit einem geringen Einkommen werden ab dem 1. August 2019 stärker finanziell unterstützt – im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes. Ab dann gibt es 150 statt der bisherigen 100 Euro Unterstützung für das Schulstarterpaket, also für die Anschaffung von Ranzen, Heften und Ähnlichem. Die monatliche Leistung für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben wird von 10 auf 15 Euro erhöht. Zudem entfallen Eigenanteile der Eltern, die bisher beispielsweise für das Mittagessen in der Kita oder Schule oder für Schülerfahrkarten fällig wurden. Der Staat leistet darüber hinaus eine finanzielle Unterstützung bei Ausflügen von Schule oder Kita oder bei Klassenfahrten. Von diesen Maßnahmen sollen bis zu vier Millionen Kinder profitieren, in deren Familien das Geld knapp ist.

Kitagebühren: einkommensschwache Familien werden befreit: Ab August werden auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitagebühren befreit, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Bafög steigt und wird mehr Studenten zugänglich: Die Bafög-Reform wurde am 1. August 2019 wirksam: Studenten und Schüler bekommen ab jetzt eine höhere Ausbildungsbeihilfe. Der Förderhöchstbetrag steigt in zwei Stufen von 735 im Monat auf 835 Euro 2019 und 861 Euro im Jahr 2020. Außerdem sollen mehr junge Menschen als heute die staatliche Leistung bekommen. Dafür wird eigenes Vermögen und auch das Einkommen der Eltern nicht mehr so streng angerechnet: Die entsprechenden Freibeträge werden schrittweise angehoben.

Mehr Geld für Auszubildende: Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten ebenfalls mehr Geld vom Staat: Der Höchstbeitrag für Lebensunterhalt und Wohnen erhöht sich von derzeit 622 auf 716 Euro pro Monat. Eine weitere Anhebung auf 723 Euro soll im August 2020 stattfinden.

Auszubildende fahren günstiger Bus und Bahn: In einigen Bundesländern wird ein neues Azubi-Ticket eingeführt (etwa in Sachsen, Berlin oder Nordrhein-Westfalen), mit dem Auszubildende Bus und Bahn deutlich günstiger als zuvor nutzen können. In Berlin fahren Schüler hingegen künftig sogar kostenlos.

DHL-Packstation: Paketcode per App: Für registrierte Kunden der DHL-Packstation ändert sich das Abholprozedere. Vom 9. August an werden die sogenannten mTAN-Nummern nicht mehr per SMS verschickt. Stattdessen werden sie in der DHL-Paket-App (dort bereits ab 5. August sichtbar) angezeigt. Die Nummern werden im Zusammenspiel mit einer Kundenkarte benötigt, um die Fächer mit den Paketen zu öffnen.

Bereits registrierte Kunden erhalten die mTANs zusätzlich auch per E-Mail an die im DHL-Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse – falls jemand die App nicht installieren kann oder möchte.

Neukunden haben keine Wahl mehr, sie bekommen die mTANs nicht per E-Mail. Für sie heißt es also: App anwenden oder keine Packstationen nutzen. Die Post erklärt die Umstellung damit, alle DHL-Dienste und -Produkte zentral in der Paket-App bündeln zu wollen. Die mTANs sollen künftig in Abholcodes umbenannt werden.