Anpassungen beim Elterngeld

Wegen der Corona-Pandemie kann eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten: So werden Eltern, die bestimmten systemrelevanten Berufsgruppen angehören (z.B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt; sie müssen mehr oder auch zu anderen Zeiten arbeiten. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Notlagen. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit und die dadurch bedingten geringeren Einkommen.  

Der Gesetzentwurf sieht folgende drei Regelungsbereiche vor:

-          Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021.

-          Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.

-          Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.