Auszug oder Scheidungsantrag: Welcher Stichtag gilt für Trennung?

Der Tag des Auszugs gilt als Stichtag für das Scheitern der Ehe, so hebt das Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.04.2021, Az. 5 UF 155/20 hervor. Eine Trennung bringt auch die Finanzen eines früheren Paares auf den Prüfstand. Dabei kommt es manchmal zum Streit über den Trennungszeitpunkt.

Nach der Trennung muss ein Ehepartner, der gemeinsam mit dem früheren Partner Schulden für das Eigentum des Ex-Partners getilgt hat, nicht mehr zahlen. Doch ab welchem Zeitpunkt gilt das Ehepaar als getrennt? Dann, wenn die Ehe als gescheitert gilt - und das ist der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung.

Im konkreten Fall gehörte der Frau die ehemalige Ehewohnung, aus der sie allerdings nach der Trennung samt Kindern ausgezogen war. In guten Zeiten hatte das Ehepaar zur Finanzierung drei Darlehen aufgenommen, die beide gemeinsam abbezahlten.

Nach dem Beziehungs-Aus wollte der Mann allerdings nicht mehr an der Vermögensmehrung für seine Ex-Frau mitwirken, sprich sich nicht mehr an der Tilgung ihrer Schulden beteiligen. Vor Gericht stritten sie darum, ab wann der Mann von den Darlehen freizustellen sei: Vom Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags oder schon vom Tag des Auszugs an? Auf diese Weise hoffte er mehrere Monatsraten zu sparen.

Das Gericht entschied, dass der Mann ab dem Tag des Auszugs nicht mehr zu zahlen habe. Als der Mann dem Wunsch seiner Frau entsprochen habe und die Mithaftung für die Darlehen übernommen habe, habe das Ehepaar stillschweigend ein Auftragsverhältnis begründet. Scheitere die Ehe, könne dieses „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden. Mit der endgültigen Trennung durch den Auszug der Frau liege dieser wichtige Grund vor. Für das Gericht scheiterte die Ehe mit dem Auszug.