Berufsunfähigkeitsversicherung: Wegen corona erkrankung kein Versicherungsschutz?

Für Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, kann eine Erkrankung mit Covid-19 darüber entscheiden, ob sie Ihre Arbeitskraft absichern können oder nicht. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Geldratgebers Finanztip unter den 20 nach Marktkapitalisierung größten Lebensversicherern. Das ernüchternde Ergebnis: Ein schwerer Corona-Verlauf kann in vielen Fällen den erhofften Versicherungsschutz verhindern.  

Mehr als drei Millionen Menschen haben sich in Deutschland laut Robert-Koch-Institut nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert. Die Erkrankung kann darüber entscheiden, ob Menschen Ihre Arbeitskraft absichern lassen können oder nicht. Denn wer eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen will, muss Fragen zur eigenen Gesundheit beantworten. Der Gesundheitszustand ist der wichtigste Faktor dafür, ob man überhaupt einen Vertrag bekommt – und zu welchem Preis. Versicherer verlangen auch Angaben zum Verlauf einer etwaigen Erkrankung mit Covid-19. In ihrer Risiko-Einschätzung im Hinblick auf Corona liegen die Versicherer in Deutschland weit auseinander, entscheidend ist jedoch bei allen der Verlauf der Erkrankung.   

Der Verlauf der Krankheit ist entscheidend

Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an. Anders verhält es sich jedoch bei ausgeprägten Symptomen oder gar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt. "In diesen Fällen prüfen die Versicherer den Antrag erst gar nicht, sondern stellen den Vorgang zurück", so der Experte von "Finanztip" Klotz. "Mit drei bis zwölf Monaten ist zu rechnen, viele Versicherer wollen sich aber nicht auf einen konkreten Zeitraum festlegen. In dieser Zeit können sich Betroffene nicht versichern.“ Ganz schlechte Karten haben Betroffene, die nach einer Covid19-Infektion dauerhaft beeinträchtigt sind. „Bei Long-Covid ist alles möglich: von langfristiger Zurückstellung bis hin zur direkten Ablehnung“, sagt Klotz.

Quelle: Finanztip