Bundesregierung: Wegen Pandemie Änderungen im Steuerrecht
Die Ampel ist im steuerrechtlich aktiv: Höhere Grundfreibeträge, Verlängerung der Coronahilfen, Ende der Homeoffice-Pauschale. Die Pandemie ist weiterhin auch in steuerrechtlicher Hinsicht von großer Bedeutung. Im Laufe des Jahres 2022 ist gleichwohl zunächst der Wegfall einiger vom Gesetzgeber geschaffener Privilegien zu erwarten. Zeitgleich werden einige wichtige Grenzen und Pauschwerte angepasst. Finanzminister Christian Linder möchte verspricht, damit viele Bürger zu erreichen.
Neben der zum 31. März 2022 auslaufenden Corona-Prämie wird im Einkommensteuergesetz (EStG) eine weitere Prämie eingeführt. Damit können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise steuerfrei auszahlen. Dies gilt jedoch nur für Pflegekräfte sowie Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen, insbesondere in Krankenhäusern. Die Regelung gilt rückwirkend zum 18. November 2021. Nicht begünstigt und berücksichtigt sind dagegen Erzieherinnen und Erzieher im Notbetrieb, Bedienstete des Gesundheitsamtes, die in dieser Krise mehr leisten mussten. Bedauerlich ist auch, dass an viele Angestellte im Lebensmittelhandel, unentbehrlichen Versorgungseinrichtungen, Müllentsorgung, Post, LKW-Fahrer nicht gedacht wurde.
Für die Jahre 2022 und 2023 wird die Steuerlast der Unternehmen gesenkt. Die Homeoffice-Pauschale wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Hiernach kann auch im Jahr 2022 pandemiebedingt pro Arbeitstag, maximal jedoch jährliche 150 Arbeitstage, im Homeoffice eine Pauschale von 5 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Eine dauerhafte Etablierung der Homeoffice-Pauschale wurde jedoch nicht beschlossen. Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Die Abgabefrist für die Steuerklärung 2020, die ein Steuerberater erstellt, wird um weitere drei Monate auf den 31. August 2022 verlängert. Zusätzlich wird für nicht beratene Steuerpflichtige die Frist für die Erklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.
Die getroffenen Regelungen sind zur Entlastung gut und richtig. Neue Ideen werden jedoch nicht umgesetzt: Ein Ausgleich der steigenden hohen Inflation, die ja Verbraucher und Unternehmen trifft, fehlt noch.
Quelle dpa/LTO