Coronakrise: Trotz Kontakt- und Ausgangsbeschränkung Termin beim Anwalt weiterhin möglich

Laut Anwaltsverein bleiben Kanzleien telefonisch erreichbar. Auch der Besuch in einer Kanzlei ist möglich. Allerdings haben wir festgestellt, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Daher empfehlen wir die Vorgehensweise genau abzusprechen.  

Auch wenn Kanzleien derzeit ebenso unter den Herausforderungen der Krise leiden wie andere Betriebe: Telefonisch sind Anwältinnen und Anwälte weiterhin erreichbar. Wer sich beraten lassen möchte, sollte so oder so vorher anrufen. Manche Anwältinnen und Anwälte bieten bereits Beratung per Video-Chat an. Dies ist aber eher die Ausnahme und unter Anwälten umstritten. 

Auch wenn in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben gelten: Persönliche Termine bei einem Anwalt oder einer Anwältin sind weiterhin möglich. Umgekehrt dürfen Anwältinnen und Anwälte auch ihre Mandanten besuchen.

In vielen Ländern gibt es Kontaktbeschränkungen, etwa in Berlin. Bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt muss man dann keine Auskunft darüber geben, warum man eine Anwältin oder einen Anwalt aufsucht. Wer in einer Gruppe unterwegs ist, etwa gemeinsam mit Kindern und Partner, muss das gegebenenfalls belegen.

Manche Bundesländer haben Ausgangsbeschränkungen vereinbart. Wer seine Wohnung verlässt, muss dafür triftige Gründe nennen. Ordnungsamt und Polizei überwachen, ob die Beschränkungen eingehalten werden. Auch bei Ausgangsbeschränkungen darf man einen Termin in der Anwaltskanzlei wahrnehmen. Wird man unterwegs von Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert, muss man auch hier keinen Grund nennen, warum man einen Anwalt aufsucht.  

In einigen Bundesländern sind sogenannte unaufschiebbare Gründe als Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung erlaubt. Ob das eigene Rechtsproblem beziehungsweise die Rechtsfrage eilig ist, können Ratsuchende aber oft gar nicht selbst einschätzen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, sind dafür beispielsweise nur sechs Wochen Zeit. Man muss also zunächst davon ausgehen, dass ein Besuch beim Anwalt immer ein unaufschiebbarer Grund ist.

Quelle: Anwaltsauskunft