DAV: Entziehung der Fahrerlaubnis keine Universal-Sanktion für unerwünschtes Verhalten

Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind nach Ansicht von Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), keine Universal-Sanktionen für unerwünschtes Verhalten. Zuvor schon für Steuersünder oder Unterhaltsschuldner diskutiert, würden führscheinbezogene Sanktionen nun in einem weiteren verkehrsfremden Bereich erwogen: für Straftäter bei Sportveranstaltungen, erläuterte Voigt in einer Mitteilung vom 04.12.2019. So habe es die Innenministerkonferenz diese Woche im Kontext der Sicherheit von Fußballspielen auf der Agenda.

Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis als allgemeine Sanktionsmöglichkeit jenseits von Verkehrsstraftaten seien abzulehnen – auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung, so Voigt: Der Berufskraftfahrer wäre besonders von einer solchen Regelung betroffen. Aber auch die Pendlerin aus der Provinz träfe diese Konsequenz ungleich härter als den Großstädter mit guter ÖPNV-Vernetzung. Finanzstarke Täter würden indes privilegiert: Sie hätten die Möglichkeit, auf Taxi oder Fahrdienste auszuweichen, betonte Voigt. Dabei sei besonders zu bedenken: Menschen, die keine Alternative zum Auto haben, könnten verleitet werden, ohne Führerschein zu fahren und damit eine Straftat zu begehen – womöglich ohne zuvor je gegen verkehrsrechtliche Regeln verstoßen zu haben. Diese rechtliche und faktische Absurdität müsse unbedingt vermieden werden.