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Der Fall Gustl Mollath hat Staub aufgewirbelt. Die Justiz steht plötzlich auf dem Prüfstand und wird heftig kritisiert. An die Justiz, an die Richter ist schwer ranzukommen, berufen sie sich doch auf die Unabhängigkeit des Richters. Für einen Rechtsstaat ist die Unabhängigkeit der Richter Grundprinzip, daran gibt es nichts zu deuteln.

Wo aber liegen die Grenzen dieser Unabhängigkeit? Ein Richter darf sich wohl nicht hinter seinem Unabhängigkeitsgebot verschanzen. vielmehr ist es notwendig, dass sich Richter selbst kritisch hinterfragen, quasi eine Art Selbstkontrolle. Nicht nur der Fall Gustl Mollath, sondern auch andere Fälle zeigen, dass diese Selbstkontrolle vielerorts nicht funktioniert. Es kann nicht sein, dass ein selbstherrlicher Richter einen Menschen sieben Jahre in  die Psychiatrie einweist, ohne seine Unschuld in Betracht zu ziehen.

Was also ist zu tun um die Unabhängigkeit der Justiz, der Richter zu sichern, aber gleichzeitig den Bürger vor Schlamperei, Unverschämtheiten, Willkür und Ungerechtigkeit des Justizapparates zu schützen?

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