Die ISUV-Klausurtagung in Langenselbold

Bundesvorstand und KontaktstellenleiterInnen des ISUV. In der Mitte: die ISUV-Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich.

Auch diese Klausurtagung unseres Verbandes in Langenbselbold vom 21. bis 23. Juni 2024 hatte wieder das Ziel, die KontaktstellenleiterInnen – neue und alte – miteinander zu vernetzen, Ideen auszutauschen, Neuerungen anzudenken und zu diskutieren, Anregungen zu geben und zu empfangen, sich untereinander zu motivieren. Eine Klausurtagung ist immer wieder ein Jungbrunnen für Motivation, Identifikation und Integration mit und für unseren Verband. Genauso war es auch diese Mal.

Informieren – Integrieren – Motivieren – Agitieren – Affirmieren

Im Mittelpunkt der inhaltlichen Arbeit standen: „Eckpunkte“ zum Kindesunterhaltsrechts, zum Kindschaftsrecht, zum Abstammungsrecht seitens des BMJ. Ein Aspekt ist für ISUV besonders wichtig, mittels Coaching und/oder Mediation Bindungstoleranz schaffen, was gleichsam die Brücke für eine Trennungsfamilie ist. Zu diesen vier Themenbereichen wurden Arbeitsgruppen gebildet.

Die Arbeitsgruppen wurden jeweils von einem Vorstandsmitglied mit Expertenwissen geleitet:

  • AG Kindschaftsrecht: Rechtsanwältin Monika Roth
  • AG Kindesunterhaltsrecht: Rechtsanwalt Murat Aydin
  • AG Abstammungsrecht: Rechtsanwalt Thomas Goes
  • AG Trennungsfamilie: Coachin, Mediatorin, Juristin Anna Freitag

Die Ergebnisse der jeweiligen Arbeitsgruppen wurden von einem Kontaktstellenleiter oder einer Kontaktstellenleiterin vorgetragen. Dabei handelt es sich um Meinungen und Forderungen zu den Eckpunkten. Die Ergebnisse werden auf der Homepage veröffentlicht.

Für ISUV immer wichtig, die eigene Strategie, Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu hinterfragen, zu modernisieren und entsprechend anzupassen. Die neue Marketing Communication Managerin, Tanja Weerts, stellte auf der Klausurtagung die Pläne für den neuen Onlineauftritt des ISUV vor:

Frischer Wind für den ISUV-Onlineauftritt

Das Thema „Scheidung & Trennung“ zu emotionalisieren und Betroffene bzw. Hilfesuchende direkt abzuholen waren die Vorgaben des Vorstands, nach denen der Webauftritt nun modernisiert und besser zugänglich gemacht wird. Eine Herausforderung dabei ist es, dass umfangreiche Informationsangebot des Verbandes klar zu strukturieren, um Betroffenen einen schnellen Zugang zu Informationen und Hilfe zu garantieren.

Auch das mit dem Vorstand erarbeitete Leitbild des Verbandes wurde den KontaktstellenleiterInnen vorgestellt. Ein zentraler Punkt ist die Ausrichtung des Verbandes, Menschen in hochemotionalen Trennungssituationen schnelle, unbürokratische Hilfe und Unterstützung anzubieten, sowie die Nöte & Ängste aller beteiligten Parteien zu berücksichtigen und eigenverantwortliches Handeln der Betroffenen zu fördern. Dabei ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“ ein wichtiger Punkt im Vorgehen des Verbandes, damit langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Weiterhin liegt das besondere Augenmerk des Verbandes auf der Situation der Kinder, die sowohl physisch als auch psychisch oft unter der Trennung ihrer Eltern leiden.

Im Anschluss an die Leitbild Präsentation gab es für alle KontaktstellenleiterInnen noch einen kleinen Exkurs zur Pressearbeit. Thema: Wie bekomme ich meine lokalen Veranstaltungen in die Presse? Hier stellte Weerts anhand von Beispielen dar, wie man eine Pressemitteilung aufbaut und Kontakt zur lokalen Presse aufnimmt. Die Präsentationen werden allen KontaktstellenleiterInnen in Kürze auch noch einmal direkt zur Verfügung gestellt.

Der Austausch zwischen Juristen und Kontaktstellenleiter/Innen sorgt für Bodenhaftung, zeigt, was ist und was möglich ist. Im Bild Eva Berecz-Köster und Rechtsanwalt Thomas Goes, ISUV-Vorstandsmitglied und zuständig für Rechtspolitik.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Unterhalt für ehemalige Ehegatten, Vermögensausgleich, Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind.

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