Die Justiz tut sich schwer: „Nur Ja heißt Ja“

Nach der Verschärfung des Sexualstrafrechts sind in Spanien auch Abmilderungen bereits verhängter Strafen generell möglich. So will es  das Oberste Gericht in Madrid. Grund dafür ist, dass das Mindeststrafmaß im neuen Gesetz in einigen Fällen niedriger ist. Die Gerichte müssten aber jeden Fall einzeln prüfen, die Strafmilderungen könnten „nicht generell“ beschlossen werden. Die Gleichstellungsministerin, eine auch in Deutschland bewunderte Feministin wittert dahinter Machismos. 

Bereits drei Sexualstraftäter früher entlassen

Die unerwarteten Folgen des „Nur Ja heißt Ja“-Gesetzes bringen die linke Regierung in Bedrängnis. Das im Oktober in Kraft getretene Regelwerk, das eigentlich die Verurteilung von Sexualstraftätern erleichtern sollte, hatte umstrittene Einzelurteile nach sich gezogen. Mehrere Gerichte revidierten die Strafen für bereits verurteilte und inhaftierte Sexualverbrecher. Drei Sexualstraftäter kamen dadurch früher als erwartet frei.

Gleichstellungsministerin wittert Verrat

Gleichstellungsministerin Irene Montero warf den Richtern, die die Strafmilderungen beschlossen hatten, „Machismos“ vor. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte gemeint, eine Gesetzesänderung dürfe Verurteilte nicht begünstigen, wenn die Dauer der zuvor verhängten Strafe auch nach dem neuen Text gelte. Das Oberste Gericht urteilte, Sexualstraftäter, die vor der Gesetzesänderung zu einer Mindeststrafe verurteilt worden seien, könnten in Fällen, in denen heute ein geringeres Mindeststrafmaß gelte, eine Urteilsrevision erhalten.

Reform der Reform

Einige Minister wollen inzwischen eine Reform von „Nur Ja heißt Ja“. Das neue Gesetz stellt unter anderem „einschüchternde“ Komplimente sowie die Verbreitung von Sexvideos unter Strafe. Damit kommt man in „Graubereiche“, die moralisch und juristisch schwer greifbar sind und nur schwer der „Vergewaltigungskultur“ zugeordnet werden könne, die Montero mit dem Gesetz bekämpfen will.

Quelle: dpa