Doch nicht so harmlos ... die "Klarstellung" im Unterhaltsrecht

Zur Klarstellung stellt der Deubner-Verlag klar

"Heimlich geändertes Unterhaltsrecht

Seit einem Monat ist sie in Kraft: Die entscheidende Änderung des § 1578b BGB.

In einer Art Schnellverfahren hatte die Regierung Ende letzten Jahres die Reform des Unterhaltsrechts von 2008 in einem wesentlichen Punkt entschärft. Damals wollte der Gesetzgeber vom traditionellen Ehemuster des „Heimchens am Herd“ wegkommen und förderte den Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung.

Seit letztem Monat spielt die Ehedauer wieder eine gewichtige Rolle beim Ehegattenunterhalt: Die nacheheliche Solidarität schlägt bei langjährigen Ehen die nacheheliche Eigenverantwortung."

Quelle: Deubner-Verlag