Düsseldorfer Tabelle ab 1. 1. 2023: Viel mehr Kindesunterhalt – mehr Mangelfälle
So reagieren Unterhaltspflichtige auf die ab Januar 2023 gültige Düsseldorfer Tabelle. „11 Prozent mehr Lohn möchte ich auch mal haben“, schreibt ein Vater mit einem Nettoeinkommen von 1958 EURO im Monat. „Meine Kinder sehe ich seit zwei Jahren nicht, aber dafür darf ich der Mutter jetzt monatlich 93 EURO mehr, im Jahr 1116 EURO mehr Unterhalt zahlen, monatlich sind jetzt 1059 EURO zu überweisen. Toll, die 1000-EURO-Schallmauer ist durchbrochen. Ende Gelände, so geht das nicht mehr weiter. Müssen eigentlich nur Unterhaltspflichtige den Gürtel enger schnallen?“, fragt ein Vater, der monatlich 3284 EURO netto verdient.
Der Unterhalt für Kinder wird laut neuer Düsseldorfer Tabelle (DTB) zum 1. Januar 2023 erneut überproportional angehoben. So steigen die Unterhaltsbeträge in allen Einkommensgruppen um nahezu 11 Prozent, in drei Jahren sind das 22 Prozent mehr. „Der Anstieg in der Höhe ist nicht gerechtfertigt. Schließlich steigen die Löhne nicht annähernd entsprechend. Was eigentlich immer wieder nicht oder viel zu wenig berücksichtigt wird, die Kosten von Unterhaltspflichtigen steigen ebenso. Seit Jahren ist eine einseitig rücksichtslose Umverteilung am Parlament vorbei in Gang, die jetzt ihren Höhepunkt erreicht hat“, kritisiert die ISUV Vorsitzende Melanie Ulbrich. ISUV fordert einen „Unterhaltsdeckel“, eine Neustrukturierung der Tabelle, so dass geforderte Beträge auch gezahlt werden können. Der „Bedarf“ muss transparent gemacht werden.
„Bedarf des Kindes“ – „Vergleichszahlen“
Sind die Unterhaltsbeträge zu hoch, decken Sie den „Bedarf des Kindes“ oder sind sie Haushaltseinkommen für den Unterhaltsberechtigten, wie die meisten Unterhaltspflichtigen behaupten?- Um diese Fragen ausgewogen beantworten zu können, bedarf es objektiver und belastbarer Zahlen. Es muss ermittelt werden, was ist notwendiger Bedarf, wie wird der Bedarf gedeckt? Schließlich muss einbezogen werden, dass Unterhaltsberechtigten nicht nur Unterhalt zur Verfügung steht, sondern auch das Kindergeld, Sozialleistungen, wie beispielsweise Wohngeld. Hinzukommen steuerliche Vergünstigungen wie Steuerklasse II und ein Freibetrag von jährlich 4260 EURO. „Seitens des Familien- und des Justizministeriums sollte eine entsprechende Studie an ein europäisches Institut vergeben werden, das dann auch entsprechende Vergleichszahlen anderer europäischer Länder ermittelt und einbezieht “, fordert die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski.
Klientelpolitik für Alleinerziehende
Die Erhöhung des Kindesunterhalts wird Jahr für Jahr damit gerechtfertigt, dass Kindern alle Mittel zur Verfügung stehen müssen, die für die Sicherung ihres täglichen Bedarfs benötigt werden. „Der tägliche Bedarf kann mit Kindergeld und Mindestunterhalt gedeckt werden. Reicht das Haushaltseinkommen nicht, dann muss in jeder Familie gespart werden. Das muss auch für Trennungsfamilien gelten“, fordert Pressesprecher Josef Linsler. Er kritisiert, dass sich Jahr für Jahr immer wieder die „Klientelpolitik der Alleinerziehenden“ durchsetzt. „Unterhaltpflichtige der unteren drei Gehaltsgruppen – das sind 75 Prozent der Unterhaltspflichtigen, gleichen ausgepressten Zitronen, die einfach nicht mehr Saft geben, auch wenn man sie noch mehr presst. Daher muss ein Unterhaltsdeckel her“, fordert Linsler. Im ISUV-Forum drückt das ein Unterhaltspflichtiger so aus: „Ich fühle mich immer mehr auf Bürgergeldniveau gedrückt. Da stellt sich dann irgendwann die Frage, lohnt es sich noch zu arbeiten.“
Steuerpraxis verschärft prekäre Lage
Verschärfend kommt noch hinzu: Bevor der Unterhalt an die oder den Unterhaltsberechtigten überwiesen wird, wird er kräftig besteuert, dann werden unterhaltspflichtige Mütter und Väter mit Steuerklasse I abkassiert wie Kinderlose“, kritisiert Linsler. Diese Steuerpraxis verschärft die prekäre Lage von Unterhaltspflichtigen, insbesondere von denen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. „Die Politik ist gefordert, es geht um sozialen Ausgleich. Man muss sich vor Augen halten, dass Kindesunterhalt und Selbstbehalt mit einem Einkommen finanziert werden müssen. Um es plastisch auszudrücken: Man muss der Kuh schon auch genügend Futter lassen, wenn man sie ständig melken will“, fordert Linsler.
ISUV rät betroffenen Trennungseltern
Trennungseltern - Unterhaltsberechtigte und Unterhaltpflichtige sollten flexibel mit der Düsseldorfer Tabelle umgehen. „Sie ist kein Gesetz, auch wenn Familiengerichte sie gleichsam wie ein Gesetz anwenden. Trennungseltern können den Kindesunterhalt individuell vereinbaren. Des Weiteren sollten Trennungseltern immer prüfen, ob ihnen Wohngeld oder andere sozialstaatliche Leistungen zustehen. Da gilt ganz besonders der Grundsatz: Einigkeit spart Geld und schont die Nerven“, stellt ISUV-Vorsitzende Ulbrich fest und warnt: „Gerade jetzt kann ich nur vor schnellen Pfändungen warnen. Sie laufen manchmal ins Leere, tragen zur Verhärtung der Situation bei und haben schon manch Unterhaltspflichtigen den Job gekostet.“