Ein ISUV-Mitglied wehrt sich gegen Amtsmissbrauch am Familiengericht durch eine Petition

Der Fall Gustl Mollath zeigt: Mit langem Atem und vielen Unterstützern kann man erfolgreich sein. Bitte unterstützen Sie diese Petition durch Ihre Unterschrift

An die Politiker, die etwas bewegen wollen, von betroffenen Elternteilen und deren Angehörige, die etwas bewegen müssen, zum Schutz unsere Kinder!

Wir sind betroffene Elternteile und Angehörige, die  in oft jahrelangen, familienschädlichen, familiengerichtlichen Verfahren genötigt, erpresst und der WILLKÜR ausgesetzt werden, bis hin zu WILLKÜRLICHEN Inobhutnahmen unserer Kinder. Es geht unter anderem soweit, dass diese Elternteile zusätzlich dadurch ihre wirtschaftliche Existenz verlieren.

Gegen NÖTIGUNG, ERPRESSUNG, WILLKÜR und unberechtigte INOBHUTNAHMEN!

Wir haben gute Gesetze und fordern -zum Wohle unserer Kinder- die Einhaltung dieser Gesetze!

Unsere Kinder haben Rechte und diese gilt es zu achten! Art. 12 UN Kinderrechtskonvention der Wille des Kindes muss Beachtung finden! Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens, “Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Rechts zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.”

Wir sind keine Einzelfälle, das wollen wir aufzeigen und fordern:

  • Unabhängig beauftragte Gutachter sollten wirklich unabhängig sein, über eine Approbation und eine spezielle, qualifizierte Ausbildung in familiengerichtlicher Gutachtertätigkeit verfügen sowie mindestens nach den therapeutischen Richtlinien verfahren.
  • Familienrichter und -richterinnen sollten nicht unkritisch überprüfen, ob die Aussagen der Beteiligten, so auch die des Sachverständigen oder des Jugendamtes der Wahrheit und dem aktuellen Stand entsprechen. Dazu sollten Richter am Familiengericht verpflichtet werden eine qualifizierte, fachliche Zusatzausbildung/Schulung im pädagogischen/therapeutischen Bereich zu absolvieren.
  • Aus nicht öffentlichen Verfahren am Familiengericht sollten öffentliche Verfahren gemacht werden, bzw. dürfen Protokollierungen nicht der Willkür und Allmacht des Richters ausgesetzt werden, sondern per laufender Tonbahnaufnahme während der gesamten Anhörung eine Transparents für alle Beteiligten bieten können, so dass willkürliche Protokollierungen keinen Platz haben
  • § 12 Fam. der persönliche Beistand sollte nicht in Frage gestellt oder gar willkürlich abgelehnt werden können durch das Gericht, dagegen gibt es bis heute kein Rechtsmittel
  • Der Verfahrensbeistand sollte fachlich ausgebildet und unabhängig sein, es sollte eine Beschwerde- Möglichkeit geben, bzw. es sollte möglich sein diesen abzulehnen.
  • Gewalt und sexueller Missbrauch an unseren Kindern, ebenso Drogenkonsum und kindeswohlgefährdende Tatbestände sollten ernst genommen werden und nicht unkritisch als Mittel gesehen werden, den anderen Elternteil ausschließen zu wollen. Denn das bietet den Tätern freies Feld. Die Kinder sollten mehr Schutz erfahren!

UNABHÄNGIGKEIT aller Beteiligten wird gefordert, bei Sachverständigen und Verfahrensbeiständen sowie Umgangspflegern und anderen Auftragnehmern,  die diesbezüglich an einer Lösung durch das Familiengericht beteiligt werden.

Ein Interessenskonflikt und eine finanzielle Abhängigkeit  liegt vor, wenn der Sachverständige (familiengerichtlich beauftragte Gutachter) und andere Auftragnehmer ausschließlich und nachweislich nur oder hauptsächlich auf die Einnahmen durch Auftragserteilung des Familiengerichts wirtschaftlich angewiesen sind.

Vor allem fordern wir aber die EINHALTUNG der GESETZE.

Hier unterzeichnen