Einmalzahlungen als Inflationsausgleich

Är­me­re Haus­hal­te er­hal­ten ab Juli fi­nan­zi­el­le Ent­las­tung. Der Bun­des­tag be­schloss am Don­ners­tag mit den Stim­men der Am­pel­frak­tio­nen den so­ge­nann­ten So­fort­zu­schlag für Kin­der und Ju­gend­li­che aus är­me­ren Fa­mi­li­en und eine Ein­mal­zah­lung für be­son­ders be­dürf­ti­ge Er­wach­se­ne. Dem­nach steigt der Höchst­be­trag im Kin­der­zu­schlag von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro mo­nat­lich pro Kind. Die Ein­mal­zah­lung be­läuft sich je nach An­trags­be­rech­ti­gung auf 100 Euro oder 200 Euro.

Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bekommen ab Juli 20 Euro mehr im Monat. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Sofortzuschlag soll vor allem Eltern unterstützen, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht. Die Parteien der Ampel-Regierung hatten den Zuschlag in ihrem Koalitionsvertrag als Übergangsregelung vereinbart, bis die geplante sogenannte Kindergrundsicherung eingeführt ist, die alle sozialen Leistungen für Kinder zusammenführen soll.

Für erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beschlossen. Außerdem sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden. Das Geld ist unter anderem als Ausgleich für coronabedingte Zusatzbelastungen gedacht.

Zugleich ebnete die Koalition den Weg für den von Bund und Ländern im Grundsatz beschlossenen Wechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II oder XII. Dies bringt höhere Leistungen mit sich und ermöglicht mehr Unterstützung in den Jobcentern.