Einvernehmliche Scheidung; Was muss geregelt sein, was kann ich regeln?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehe-maligen über einige Punkte einigen. Herrscht dieser Punkte Streit, so ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich. Grundsätzlich aber gilt – das ist eine Erfahrung beim ISUV-Coaching – Einvernehmen ist nicht von vornherein da, sondern kann sich durch Coaching einstellen. Miteinander reden und verhandeln lohnt sich immer.
Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung.
- Einigkeit bezüglich Trennungszeitpunkt
- Einigung über die Aufteilung des Hausrats
- Weiter Nutzung der Ehewohnung durch welchen Elternteil
- elterliche Sorge, Betreuungsregelung
- Einigung bezüglich Kindesunterhalt – Düsseldorfer Tabelle ist nur Richtlinie
- Unterhalt gegenüber erwachsenen Kindern in Ausbildung/Studium
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt: Verzicht? Höhe? Befristung?
Geregelt werden können auch in einer Scheidungsvereinbarung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Kommt eine Einigung bei Versorgungsausgleich nicht zustande, regelt dies das Gericht im Rahmen der Scheidung.
Die Scheidungsvereinbarung sollte – muss, wenn es um Vermögen geht – von einem Notar ausgearbeitet und entsprechend unterzeichnet werden. Mit Scheidungsvereinbarung reicht ein Anwalt, der die Scheidung einreicht.
Weitere praktische Infos: ISUV-Merkblatt Nr. 6 – „Muster für Scheidungsfolgenvereinbarungen“ – Online bestellen im ISUV-Shop