Einvernehmliche Scheidung; Was muss geregelt sein, was kann ich regeln?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehe-maligen über einige Punkte einigen. Herrscht dieser Punkte Streit, so ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich. Grundsätzlich aber gilt – das ist eine Erfahrung beim ISUV-Coaching – Einvernehmen ist nicht von vornherein da, sondern kann sich durch Coaching einstellen. Miteinander reden und verhandeln lohnt sich immer.

 

Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung.

  • Einigkeit bezüglich Trennungszeitpunkt
  • Einigung über die Aufteilung des Hausrats
  • Weiter Nutzung der Ehewohnung durch welchen Elternteil
  • elterliche Sorge, Betreuungsregelung
  • Einigung bezüglich Kindesunterhalt – Düsseldorfer Tabelle ist nur Richtlinie
  • Unterhalt gegenüber erwachsenen Kindern in Ausbildung/Studium
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt: Verzicht? Höhe? Befristung?

Geregelt werden können auch in einer Scheidungsvereinbarung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Kommt eine Einigung bei Versorgungsausgleich nicht zustande, regelt dies das Gericht im Rahmen der Scheidung.

 

Die Scheidungsvereinbarung sollte – muss, wenn es um Vermögen geht – von einem Notar ausgearbeitet und entsprechend unterzeichnet werden. Mit Scheidungsvereinbarung reicht ein Anwalt, der die Scheidung einreicht.

 

Weitere praktische Infos: ISUV-Merkblatt Nr. 6 – „Muster für Scheidungsfolgenvereinbarungen“ – Online bestellen im ISUV-Shop