Familienrichter Dr. Jürgen Schmid und Rechtsanwältin Carolin Kistler: Vermögensteilung bei Trennung und Scheidung: „Am Schluss ist die Transparenz nicht mehr sehr groß.“

Wenn der Bund fürs Leben vorzeitig endet, dann muss Bilanz gezogen werden, Juristen nennen das Zugewinnausgleich. Bei einer Veranstaltung der ISUV-Bezirksstelle München nannten Rechtsanwältin Caroline Kistler, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht und Familienrichter Dr. Jürgen Schmid die Basics der Vermögensteilung.

Was sollten Betroffene zumindest wissen?

-Zugewinnausgleich heißt, man bilanziert das Vermögen beider Ehegatten. Man fragt, analysiert: Was haben die beiden Ehe-maligen jeweils mit in die Ehe eingebracht und was bleibt am Ende noch?

-Festzustellen ist das Anfangsvermögen und das Endvermögen.

-Stichtage für Anfangs- und Endvermögen sind  Heirat und  Zustellung des Scheidungsantrags.

-In den Zugewinnausgleich fallen alle Vermögensgegenstände vom Haus, über die Versicherung, Aktien, Betrieb, Kanzlei, Haus Eigentumswohnung, Grundstücke,

-Streitpunkt sind sogenannte  „Hinzurechnungen“ – Schenkungen und Erbe

-Problematisch sind Schenkungen: Wie sind sie nachweisbar, wurde Geld oder Sachwerte dem Paar oder dem einzelnen Ehepartner geschenkt?

-Problematisch ist der Nachweis des Anfangsvermögens, insbesondere bei langer Ehe, Banken heben die Unterlagen nur 10 Jahre auf. Vielfach kann nur schwer nachgewiesen werden, wer was geschenkt bekommen hat, wer was in die Ehe eingebracht hat und welchen Wert der Gegenstand hatte.

Problematisch am Zugewinnausgleich ist immer, das Vermögen versteckt bzw. „verschleudert“ werden kann.

-Seit der Reform des Güterrechts 2009 kann zwar nicht mehr so einfach „Vermögen verschleudert“ werden.

-Auskunftspflicht ist schon bei Trennung möglich – so dass Vermögen weniger leicht verschleudert werden kann.

-Auskunftspflicht: Jeder Partner muss dem anderen Auskunft geben über sein Anfangs- und Endvermögen.

-„Gestritten“ wird auch immer um die Werte, z. B. einer Praxis, eines Grundstücks, eines Hauses

-Am teuersten ist die Bewertung von Gegenständen: Gefragt ist dann ein Gutachter, wenn sich die Ehe-maligen nicht einigen können  - und Gutachten sind teuer.

-Beachte auch Immobilienmakler bieten Gutachten an, teils recht günstig – Vorteil: Makler kennen den Verkehrswert von Immobilien und stellen darauf ab.

-Gutachten können Scheidung richtig teuer machen.

-Für alle Vermögensgegenstände können Gutachten eingeholt werden vom Porzellan, übers Auto, Haus, Betrieb, …

-Wer Geld und Nerven sparen will, sollte Vermögensteilung immer  einvernehmlich machen – z. B. in einem Vierergespräch zwischen Anwälten und den Partnern.

-Kistler: Sinnvoll ist eine umfassende Scheidungsvereinbarung, in der alles geregelt wird, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich.

 ~