Femininisierung des Familienrechts?

 Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt die für Arbeitsrecht (10.760). Dieser folgt die Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.455), die mit 58,06 % nach wie vor den höchsten Frauenanteil verzeichnet. Ähnliches gilt für die Richterschaft in verstärktem Maße. Dies führt seit einigen Jahren zu Schlagzeilen wie die: „Die Justiz ist überwiegend weiblich“. Angestoßen wurde die Diskussion, die von entsprechenden Frauenverbänden gerne unter den Tisch gekehrt wird, der bekannte Fernsehjournalist Joachim Wagner, der die „Feminisierung der Justiz“ beklagte. Seine Hauptkritikpunkt an der Entwicklung: In der Justiz wird nicht mehr primär nach „Wahrheit“ gesucht, sondern nach konsensualen Lösungen. – Aber ist dies nicht gerade im Familienrecht die „Wahrheit“?

Ob die „Feminisierung“ im Familienrecht wünschenswert ist, kann durchaus in Frage gestellt werden. Allerdings können wir den Vorwurf, den Mitglieder immer wieder äußern, „Frauen unterstützen Frauen“ nicht grundsätzlich bestätigen. Es gibt auch Gegenbeispiele von Frauen, die sich über Richterinnen „beklagen“.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten: Im Jahr 2018 waren 52 Prozent der neu zugelassenen Rechtsanwälte Frauen, womit erstmals in einem Jahr mehr Frauen als Männer den Weg in den Beruf fanden. Die Rechtsanwaltskammer Thüringen meldete bei den Neuzulassungen sogar einen Frauenanteil von 63,3 Prozent. Das ist eines der Ergebnisse des Statistischen Jahrbuchs der Anwaltschaft 2019/2020, die Anwaltsforscher Prof. Dr. Matthias Kilian auf dem Anwaltstag in Leipzig vorstellte.

Mitglieder kritisieren öfter, dass Richterinnen einseitig auf Seiten der Frauen stehen, zugunsten von Frauen urteilen.