Gerechter Selbstbehalt - ein magisches Viereck

 

Gerechter Selbstbehalt - das ist für den ISUV schon immer so eine Art magisches Viereck mit vier Stellschrauben:

- Da sind einmal die berechtigten und notwendigen Interessen der unterhaltsberechtigten Kinder.

- Da sind des Weiteren die berechtigten und notwendigen Interessen des Unterhaltszahlers, der Unterhaltszahlerin.

- Des Weiteren besteht gesellschaftlicher Konsens darin, dass sich Leistung lohnen muss, daraus ergibt sich das Lohnabstandsgebot.

- Ebenso stellt sich die Frage, wie viel Solidarität kann von der Gesellschaft gefordert werden für die prekäre Situation des Einzelnen mit einzustehen.

Es kommt wohl immer auch auf den Standpunkt und die gesellschaftliche Situation, den Bedarf, die Preisentwicklung, das soziale Gerechtigkeitsempfinden, ... an, an welcher Schraube man dreht.

Dies sind hochpolitische Aspekte, es geht um soziale Gerechtigkeit, es geht um Chancenverteilung, daher sollte - muss das der Bundestag und Bundesrat entscheiden. Das fordert der ISUV. Wir wissen aber auch, dass die Bestimmung des Selbstbehaltes ein heikles Thema ist, das öffentlich diskutiert werden müsste und nicht von Gerichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit wenig transparent - fast autoritär entschieden werden dürfte.

Aber diese Methode kennen wir ja inzwischen schon seit Jahren, wenn eine politische Frage heikel ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof und liefert mit seinem Beschluss die Rahmendaten und die Legitimation für eine Gesetzesinitiative. -- Im Sinne einer pluralistischen lebendigen Demokratie ist das nicht, vom Aspekt der Gewaltenteilung ganz abgesehen.

 

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