Gut zu wissen bei Trennung oder Scheidung: Darlehen oder Schenkung?

In der Praxis zeigt sich manchmal, dass die Abgrenzung zwischen geliehenem Geldbetrag – also einem Darlehen – und einer Schenkung nicht eindeutig ist, insbesondere, wenn schriftlich nichts festgehalten, sondern nur mündlich vereinbart wurde. Zwar gibt es für ein Darlehen kein zwingenden Formvorschriften, dennoch ist ein Darlehensvertrag dringend zu empfehlen.

Man sollte immer bedenken, dass Liebe und Freundschaft enden kann. In der Regel fordert dann derjenige, der das Geld vorgesteckt hat, es wieder zurück, so muss er beweisen, dass das Geld nur geliehen und nicht geschenkt wurde. Dies kann der Darlehensgeber nur, wenn er die Darlehenssumme und die Fälligkeit der Rückzahlung nachweisen kann.

In der Praxis zeigt sich im Zusammenhang von Trennung und Scheidung, Darlehensnehmer behaupten, das Geld sei geschenkt worden.

TIPP: Bei aller Freundschaft und Liebe, einen Darlehensvertrag schriftlich abschließen, aus dem eindeutig die Darlehenssumme, Rückzahlungsmodalitäten hervorgehen. Natürlich muss der Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer unterzeichnet werden.