Gut zu wissen: Finanzämter und andere Behörden rufen deutlich häufiger Kontodaten ab – „Gläserner Bürger“
Für die Angaben in der Steuererklärung müssen Steuerpflichtige häufig keine Nachweise mehr mitliefern. Wer deswegen flunkert, kann auf die Nase fliegen. Denn die Ämter können Konteneinsicht nehmen.
Sind die Einkommensverhältnisse in der Steuererklärung korrekt angegeben, dann braucht man keine Angst haben. Hat das Finanzamt Zweifel daran, kann es im Rahmen eines Steuerermittlungsverfahrens weitere Auskünfte verlangen. Kommt man dem nicht nach, kann Finanzamt einen sogenannten Kontenabruf veranlassen. Das tun Finanzämter immer häufiger, im Jahr 2022 ganze 294.000-mal, 2010 wurden insgesamt nur 58.000 Kontenabrufe durchgeführt.
Kontenabruf ermöglicht tiefe Einblick in die finanziellen Verhältnisse
Beim Kontenabruf erhält die Behörde Einblick in die Stammdaten eines Kontoinhabers. Dazu gehören die Kontonummer, der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum des Kontoinhabers. Außerdem gehören auch Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte, deren Adresse sowie das Eröffnungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum eines jeden inländischen Bankkontos und Wertpapierdepots dazu. Auf diese Weise lässt sich schnell und einfach prüfen, wie viele Konten und Depots ein Steuerpflichtiger bei welchen Banken besitzt.
Wichtig: Information an Betroffene erfolgt nicht immer
Steuerpflichtige müssen über diesen Vorgang im Nachhinein nur dann informiert werden, wenn es für die Ermittlungen der Behörde nicht hinderlich ist.
Was in den Stammdaten nicht erfasst wird: die Kontostände sowie einzelne Umsätze. Diese Informationen bleiben den Behörden vorerst verborgen - es sei denn, das Finanzamt wurde fündig und sieht seinen Verdacht bestätigt. Verweigern Steuerpflichtige daraufhin weiter die Kooperation mit den Finanzbehörden, dürfen auch die Kontoauszüge samt Kontoständen und Umsätzen bei der Bank angefragt werden.
Der „gläserne Bürger“
Nicht nur die Finanzämter können einen Kontenabruf veranlassen. Kontoabruf können auch Jobcenter, Sozialämter, Bafög-Ämter, Unterhaltsvorschussstellen, Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte, Polizei und Zoll vornehmen.
Quellen: dpa/DAWR