Gut zu wissen: Informationen zum Kinderzuschlag

Das “Starke-Familien_Gesetz” wurde im Januar in Kraft gesetzt. Wir begrüßen das. Es ist nun wichtig, dass Eltern sich informieren, die Information ist Geld wert. Die Familienleistungen können das Familienleben erleichtern. Gerade der Kinderzuschlag kann ganz konkret Armutsrisiken von Familien verringern und Kindern ein gutes Aufwachsen sichern. Familien mit Kinderzuschlag haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie ab dem 1. August 2019 auf eine Befreiung von den KiTa-Gebühren.

Das Familienministerium hat zwecks Information einen Flyer und ein Merkblatt herausgegeben, in denen über das Wie und Was recht detailliert informiert wird.

Über diesen Link kann man einfach festgestellen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung sowie zu den regional zuständigen Familienkassen erhalten  Familien hier oder auch hier.