Gut zu wissen: Steuerrechtsänderungen 2020
Bund der Steuerzahler informiert über die wichtigsten Neuerungen
Steuern, Rente, Unterhalt – der Bund der Steuerzahler macht den Check und zeigt, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren im kommenden Jahr im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändert. Zum Jahreswechsel haben wir mehrere aktuelle Gesetzespakete durchforstet: Von E wie Elektromobilität über K wie Klimapaket bis V wie Versicherungssteuergesetz hat der Bund der Steuerzahler die entscheidenden Steuerrechtsänderungen zusammengetragen. Ausführliche Zahlen, Daten und Fakten enthält das neue Servicematerial „Steuerrechtsänderungen 2020“.
Zahlreiche Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern sich 2020
- Für Erwachsene werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.408 Euro Einkommensteuern fällig.
- Beiträge zur Rentenversicherung können besser abgesetzt werden, Neurentner müssen hingegen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern.
- Für Dienstreisen und Kundenbesuche steigen die Verpflegungspauschbeträge.
- Unternehmer und Bauherren können womöglich mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten rechnen, wenn es um klimafreundliche Investitionen geht.
- E-Books und Produkte für die Monatshygiene werden billiger, weil dafür künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.
Die „Steuerrechtsänderungen 2020“ Interessierte erhalten das Material kostenfrei unter info@steuerzahler.de,