Gut zu wissen: Steuerrechtsänderungen 2020

Bund der Steuerzahler informiert über die wichtigsten Neuerungen 

Steuern, Rente, Unterhalt – der Bund der Steuerzahler macht den Check und zeigt, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren im kommenden Jahr im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändert. Zum Jahreswechsel haben wir mehrere aktuelle Gesetzespakete durchforstet: Von E wie Elektromobilität über K wie Klimapaket bis V wie Versicherungssteuergesetz hat der Bund der Steuerzahler die entscheidenden Steuerrechtsänderungen zusammengetragen.  Ausführliche Zahlen, Daten und Fakten enthält das neue Servicematerial „Steuerrechtsänderungen 2020“.

Zahlreiche Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern sich 2020 

  • Für Erwachsene werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.408 Euro Einkommensteuern fällig.
  • Beiträge zur Rentenversicherung können besser abgesetzt werden, Neurentner müssen hingegen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern.
  • Für Dienstreisen und Kundenbesuche steigen die Verpflegungspauschbeträge.
  • Unternehmer und Bauherren können womöglich mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten rechnen, wenn es um klimafreundliche Investitionen geht.
  • E-Books und Produkte für die Monatshygiene werden billiger, weil dafür künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.

Die „Steuerrechtsänderungen 2020“  Interessierte erhalten das Material kostenfrei unter info@steuerzahler.de