Gut zu wissen: Was verändert sich ab September 2019?

Schnellere Terminvergabe für Patienten, sichere Bankgeschäfte im Internet, ein neuer Abgastest für Neuwagen – diese und weitere Neuerungen treten im September in Kraft.

Im ersten Herbstmonat des Jahres gibt es wieder einige gesetzliche Änderungen und Neuregelungen für Verbraucher in Deutschland. Kassenpatienten sollen nicht mehr so lange auf einen Termin bei einem Arzt warten müssen. Sicherstellen sollen dies finanzielle Anreize für Mediziner. Zudem werden Maßnahmen zur erhöhten Medikamentensicherheit ergriffen.

Wichtig für Geschäfte im Internet: Bankkunden müssen sich künftig über zwei verschiedene Faktoren ausweisen, damit eine Online-Transaktion auch ausgeführt wird. Bei Neuwagen wird der Schadstoffausstoß nun unter aktuellen Bedingungen getestet. Wir nehmen auch Abschied: vom Chat-Dienst Youtube Messenger.

Wichtig für alle: “Zwei-Faktor-Identifizierung” bei Online-Geschäften

Ab dem 14. September 2019 ändert sich die Anforderung an die Legitimierung von Verbrauchern im Internet. Sie müssen sich künftig auf zwei verschiedene Arten identifizieren, damit ein Online-Geschäft oder eine Banktransaktionen vollzogen wird. Grundlage ist eine neue EU-Zahlungsrichtlinie, die Geschäfte im Internet sicherer machen soll.

Was bedeutet die sogenannte Zwei-Faktor-Identifizierung? Im Grunde heißt das, es müssen zwei unterschiedliche Faktoren für die Identifizierung des Kunden erbracht werden. Neben der Nutzerkennung – zum Beispiel die Kontonummer oder die Kreditkartennummer – muss der Bankkunde künftig eine unmittelbar für die Transaktion generierte TAN eingeben, die per SMS, Bank-App oder TAN-Generator erstellt wird. Alternativ kann auch der Fingerabdruck auf dem Handy genutzt werden.

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung bedeutet zugleich das Aus für die iTAN-Listen aus Papier. Auch reicht künftig die Eingabe der Prüfziffer der Kreditkarte als Identifizierung nicht mehr aus. Bei Kleinstüberweisungen bis 30 Euro können Ausnahmen gelten.

Schade: Messenger von YouTube wird abgeschaltet

Google schafft am 18. September 2019 den Youtube Messenger ab. Einige Funktionen wie das Teilen von Videos als Nachricht sollen schon vorher nicht mehr verfügbar sein, heißt es im Hilfebereich des Video-Dienstes. Nutzer, die ihre Nachrichten sichern möchten, können das auf Googles Takeout-Seite tun.

Hierzu wählen Sie auf der Seite im Bereich Youtube die Option “Alle Youtube-Daten eingeschlossen” und entfernen alle Häkchen bis auf das bei “Chats”. Im Anschluss bestätigen Sie Ihre Auswahl mit “Ok” und klicken “Nächster Schritt”, gefolgt von “Archiv erstellen”. Ist das Archiv mit allen Chats darin fertig, wird man per E-Mail benachrichtigt und kann die Daten als gepackte Zip-Datei herunterladen.

Neue Abgasnormen

Ab 1. September 2019 müssen Neufahrzeuge dem RDE-Test (Real Driving Emissions) unterzogen werden. Dieser überprüft den Schadstoffausstoß und Verbrauch von Fahrzeugen unter realistischen Fahrbedingungen. Ein tragbares Emissions-Messgerät misst die Schadstoffe, wie zum Beispiel den Ausstoß von Stickoxiden (NOx) bei der Fahrt in der Stadt, auf der Landstraße und der Autobahn.

Autos mit WLTP-Zertifizierung (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) erhalten weiterhin die Abgasnorm Euro 6c. Werden beide Testverfahren bestanden, erhalten Autos die Abgasnorm Euro 6d-TEMP.

Fahrverbote

Ab dem 1. September 2019 drohte Diesel-Fahrern der Euro-Norm 1 bis 5 in Mainz ein Fahrverbot. Dies ist jedoch erst einmal vom Tisch, auch wenn die Werte an Stickstoffdioxid (NOx) weiterhin leicht über den Grenzwerten liegen. Die Stadt ist der Meinung, dass die ergriffenen Maßnahmen den Wert unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft drücken werde.

Neue Anreize für Ärzte für schnellere Terminvergabe

Damit Kassenpatienten schneller an Termine kommen, greifen ab September neue finanzielle Anreize und Vorgaben für Ärzte. Bei bestimmten Medizinern wie Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es künftig mindestens fünf Stunden in der Woche als offene Sprechzeit ohne feste Termine geben.

Konkret sollen Hausärzte ab 1. September 2019 einen Zuschlag von zehn Euro bekommen, wenn sie einem Patienten eine dringende Behandlung bei einem Facharzt vermitteln und der Termin binnen vier Tagen folgt. Eine extra Vergütung für den Arzt gibt es künftig auch, wenn Praxen Patienten aufnehmen, die noch nie oder mindestens zwei Jahre nicht bei ihnen waren. Gestaffelte Zuschläge locken zudem für Patienten, die Termine über telefonische Vermittlungsstellen der Kassenärzte bekommen haben. Dabei ist die Zusatz-Pauschale umso höher, je früher der Termin nach dem Anruf bei der Terminservicestelle folgt.

Bedarfssätze für Asylbewerber werden angepasst

Die Bedarfssätze für Asylbewerber werden zum 1. September 2019 neu geregelt. Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, erhalten künftig 344 Euro statt zuvor 354 Euro im Monat. Die Kosten für Strom sowie Instandhaltungsmaßnahmen der Wohnung werden folgend als Sachleistung erbracht. Für erwachsene Leistungsberechtigte in einer Sammelunterkunft wird eine neue, niedrigere Bedarfsstufe eingeführt. Für sie sinkt der Geldbetrag auf 310 Euro monatlich.

Asylbewerber und Geduldete, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können ab September 2019 auch nach dem 15. Aufenthaltsmonat in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Quelle: t-online                                                                                         Redigiert: Josef Linsler