Gutachten bei Trennung und Scheidung: Psycholgsche Gutachten Möglichkeiten und Grenzen

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Moderator Axel Fischer leitete ein: "Gutachter/innen haben oft eine entscheidende Funktion bei familienrechtlichen Fragen.

Die Referentin Sabine Maria Schmidt, Diplompsychologin, Familientherapeutin, Mediatorin, Gutachterin bei der GWG - "freie Mitarbeiterin", Gutachterin seit 30 Jahren.   Bei der GWG ist sie deswegen, weil man hier mit spezifischen Fachleuten kommunizieren kann.

Gutachten sind wann gefragt: Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Kindswohlgefährdung, Erziehungsfähigkeit.

Als Methoden nannte Sabine Schmidt:

1. Verhaltensbeobachtung - emotionale Betroffenheit

2. Explorationsgespräche mit den Eltern und Kindern: Biographie, Paarbeziehung, Beziehung zu den Kindern, Konflikte der Eltern, Ziele und Konflikte

3. Tests sind "eine zusätzliche Überprüfung", es geht um mögliche Störungen oder Auffälligkeiten bei Kindern und Eltern, Vergleichbarkeit der Kinder mit entsprechenden altersgleichen Kindern, sprachliche Kompetenzen des Kindes, wie ist das Kind gepflegt, ist es höflich, ablehnend, ...

4. Zu einem Gutachten gehört auch ein Hausbesuch, das Kinderzimmer, die Mahlzeiten, die Spiele, Hausaufgaben, wie spielen sie mit den Eltern...

5. Entscheidend ist das Gespräch mit dem Kind, seine Wünsche und Meinungsäußerungen - wichtig auch die Frage: "Woher kommt der Wille?" - Zu beobachten ist auch, so Schmidt, dass Kinder manchmal einen Elternteil stützen wollen, weil sie Angst um ihn haben.

6. Umgangsverfahren sind die "härtesten Fälle" - Ich habe die Erfahrung gemacht, dass kaum einer alleine Schuld ist. Es ist schwierig, wenn die Bindungstoleranz "gleich null" ist, d. h. ein Elternteil akzeptiert die Bindung zum anderen nicht. Problematisch ist auch immer, wenn ein Elternteil "nur gut" und der andere "nur schlecht" ist.

7. Im Rahmen von Tests ist auch die Frage von Konsistenz des Verhaltens sehr wichtig, d. h. hat das Kind eine klare Vorstellung dazu, wie die Eltern auf sein Verhalten reagieren.

8. Zu einem Gutachten gehört auch das Umfeld: Lehrer, Jugendamt, Umgangspfleger, ... Sie bekommen meistens einen Fragebogen. - Anwälte/innen sind Parteienvertreter, daher sind Gespräche nur bedingt behilflich.

9. Wichtig sind laut Schmidt gemeinsame Gespräche zur Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung.

10. Wie werden die Ergebnisse dargestellt:

a) schriftliches Gutachten: ausführlich, aber teuer, schürt manchmal Konflikte, bleibt auf juristischer Ebene,

b) Kurzgutachten: präziser, aber weniger Transparenz

c) Mündliche Anhörungen - "Man kann gemeinsame Lösungen erarbeiten."

11. Welche Kriterien legt man an bei Empfehlungen: Alter des Kindes, wie geht es dem Kind in der Trennung, Loyalitätskonflikt? Wille des Kindes, Ist der Kindeswille mit seinen Bedürfnissen vereinbar? Kontinuität - räumliche Kontinuität, Beziehungskontinuität, Bindung zur Familie, familiale Beziehungen, Kooperationsbereitschaft, Alltagstauglichkeit, soziales Umfeld ... Es gibt nur ausnahmsweise "Ko-Kriterien" - beispielsweise Alkoholismus.

12. Besonderes Kriterium ist die Erziehungsfähigkeit der Eltern, dazu gehören hygienische Pflege, Stabilität der Eltern, Empathie der Eltern, können Eltern das Kind fördern, Einsichtsfähigkeit von Eltern, Verhältnis zu Gewalt

13. Dauer von Begutachtungen: Minimum zwei Wochen bei Kindeswohlgefährdung, Maximum mehrere Jahre, normal sind drei bis sechs Monate.

In der Diskussion wurde dann die Frage gestellt: Wer begutachtet den Gutachter, wie funktioniert Qualitätssicherung? Gutachten durch Psychologenverband prüfen lassen, natürlich gibt es auch Gegengutachter, aber Vorsicht!

Als Kritik an psychologischen Gutachten führte der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler an:

1. Gutachten dauern oft zu lange.

2. Kritisch ist immer die Auswahl von Details, die Abwertung eines Elternteils.

3. Verlagerung von Sorge- und Umgangs-Entscheidungen auf Gutachter

4. Gutachten sind oft zu teuer.

5. Ideologische Ausrichtung des Gutachters oder der Gutachterin

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