Immer wieder nachgefragt – daher gut zu wissen: Bürgschaften in der Familie

Gerade bei Trennung und Scheidung taucht häufig die Frage auf: Wie komme ich aus einer Bürgschaft, die ich einmal unterschrieben habe, als alles noch „gut“ war. Meist verlangen Gläubiger – in der Regel Banken - eine Absicherung des Kredits in Form einer Bürgschaft. Häufig durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen, sodass eine Manipulation des Vermögens zwischen den Eheleuten oder Angehörigen nicht möglich ist.

Diese Form der Kredit­sicherung ist bei Kredit­instituten üblich, jedoch stellt sich gar nicht so selten heraus, dass die Bürgschaft sittenwidrig war und ist. Meist wird von einem Partner blind unterschrieben aus emotionaler Bindung. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn schon bei Vertragsabschluss der Bürge die im Kreditvertrag vorgesehenen Zinsen aus eigenem Einkommen oder auch Vermögen nicht zahlen kann.  

Ist die Bürgschaft rechtens, so helfen nur Verhandlungen mit der Bank und eine entsprechende Vermögensübertragung an den anderen Partner. Weitere Möglichkeiten eine Umschuldung des Kredits über eine andere Bank oder einen Ersatzbürgen zu suchen.