Ist der Markt für Rechtsanwälte gesättigt?

Zum Stichtag 01.01.2019 hatten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 166.375 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies nur einen geringen Zuwachs von 0,31 %. Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft: von 34,77 % im Vorjahr auf nunmehr 35,13 %.

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich erneut eine deutliche Verringerung der Einzelzulassungen als Rechtsanwalt zugunsten der Syndikus-Zulassungen. Zum 01.01.2019 gab es 14.013 (Vorjahr: 12.126) Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung, 2.864 (Vorjahr: 1.982) Syndikusrechtsanwälte und 148.227 (Vorjahr: 150.548) Rechtsanwälte. Der Frauenanteil liegt bei den Syndici deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (33,93 %) und ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen: 43,73 % der doppelt Zugelassenen und sogar 55,06 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.



Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (947, Vorjahr: 884). Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften betrug 4.945 (Vorjahr: 4.797), davon 2.216 mit beschränkter Berufshaftung (Vorjahr: 1.983); ferner sind 134 LL.P zugelassen (Vorjahr: 145).
Auch die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften hat weiter zugenommen und beträgt nunmehr 56.305 (Vorjahr: 55.274). Der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte beträgt 27,16 %. Dabei sind 24,62 % aller zugelassenen Rechtsanwältinnen auch Fachanwältinnen.
Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt die für Arbeitsrecht (10.760). Dieser folgt die Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.455), die mit 58,06 % nach wie vor den höchsten Frauenanteil verzeichnet.
Mitgliederstatistik und die Fachanwaltsstatistik sind hier abrufbar.

Alle Zahlen deuten darauf hin, dass der Markt für Rechtsanwälte gesättigt ist. Die Verunsicherung bei jungen Anwälten/innen ist groß. Das Abeitsfeld der Anwältinnnen und Anwälte steht vor einem Umbruch im Rahmen der Digitalisierung.  Programme werden Aufgaben von Anwälten übernehmen, nur wie gut und wie intensiv sie das können, das steht heute noch nicht fest. Die Bundesrechtsanwaltskammer verhält sich der Entwicklung gegenüber ambivalent. Einerseits hat sie das Thema Disitalisierung – Legal Tech – frühzeitig auf die Agenda gesetzt, andererseits nimmt sie eine falsche Abwehrhaltung mit Durchhalteparolen ein: Algorithmen können die persönliche Beratung eines Anwalts nicht ersetzen. Sie werden es tun. Die Frage ist doch, wie gehen Anwälte mit Legaltech um. -

Quelle BRAK   |    redigiert:  Josef Linsler