ISUV-Vortrag zum neuen Unterhaltsrecht am 20.2. in München und am 21.2. in Freiburg

Lange Ehe lohnt sich wieder – Kommt die Lebensstandardgarantie zurück?

Mit 20 Jahren hat Marlene K. geheiratet. Nachdem die Kinder aus dem Haus sind, entdeckt sie ihr Faible für Esoterik und Psychologie. Mit 44 Jahren lässt sie sich im Zuge ihrer Selbstverwirklichung scheiden und fordert von ihrem Ex-Mann unbefristeten Unterhalt. Andrea S. ist ebenfalls 24 Jahre verheiratet, sie hat als Hausfrau die Kinder erzogen, „ihrem Mann den Rücken frei gehalten“ wie sie betont. Der hat inzwischen eine Jüngere. Andrea S. ist jetzt 56 Jahre alt, sie reicht die Scheidung ein und fordert unbefristeten Ehegattenunterhalt.

Zwei Fälle von langer Ehedauer, beide Male mit „traditioneller Rollenverteilung“. Wie aber steht es mit der im Gesetz geforderten Pflicht zur nachehelichen Solidarität? Müssen beide Männer unbefristet Unterhalt zahlen, sofern sie überhaupt ein entsprechendes Einkommen haben?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf durchgepeitscht, wonach Familiengerichte eine lange Ehe besonders berücksichtigen müssen. In der Praxis heißt das: Bei langer Ehe ist ein Unterhaltsanspruch gegeben, möglicherweise gar wieder lebenslänglich. Bisher wurde, seit der Unterhaltsrechtsreform von 2008, das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit nach Trennung und Scheidung betont. Dieses Prinzip hatte gerade die zuvor übliche Lebensstandardgarantie nach Trennung und Scheidung aufgehoben. In der Regel wurden daher nach 2008 die Unterhaltstitel befristet. Für den unterhaltsberechtigten Partner bietet sich jetzt wieder eine Perspektive: lange durchhalten lohnt sich wieder.

Betroffene Unterhaltszahler und Unterhaltsberechtigte müssen sich nun fragen: Welche Auswirkungen hat das neue Recht auf den Betreuungs-, den Aufstockungs- und den Ehegattenunterhalt? Lohnt es sich jetzt zu prozessieren, wenn der Unterhaltstitel befristet wurde? Unter welchen Voraussetzungen lohnt es sich?

München: Mittwoch, 20.02.2013 19:00 Uhr

Freiburg: Donnerstag, 21.02.2013 19:30 Uhr

Presseerklärung vom 04.12.2012: Lange Ehe lohnt sich wieder? – Falsches Signal für Ehefrauen, Mütter und wankelmütige Richter

Presseerklärung vom 24.01.2013: Debatte zum Unterhaltsrecht: „Gesetzliche Klarstellung des § 1578 b BGB – keine substanzielle Änderung des materiellen Unterhaltsrechts“

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