ISUV-Wahlprüfsteine: Das wollen Geschiedene, nichteheliche Partnerschaften, Zweitfamilien von Parteien vor der Bundestagswahl 2013 wissen

Fragen und Forderungen an die Parteien und deren Kandidaten 

Für den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Interessen von Geschiedenen, Getrenntlebenden und deren Kindern sowie die Interessen von Zweit- und Patchworkfamilien vertritt, sind folgende politischen Zielsetzungen relevant.

Sie sollten von einer künftigen Regierung, von allen Parteien, von allen Fraktionen des Bundestages  berücksichtigt und umgesetzt werden.

I. Steuerpolitik

  1. Familiensplitting statt Ehegattensplitting Wir meinen nicht der Ehering darf Maßstab für die Besteuerung sein, sondern die Aufwendungen/Ausgaben für Betreuung und Unterhalt sowohl für Kinder aber auch die Aufwendungen für pflegebedürftige Eltern/Verwandte. Nur so lässt sich die extrem schwierige Bevölkerungsstruktur moderieren und mittelfristig verbessern.
  2. Berücksichtigung von Kindesunterhalt bei der Steuer Wir meinen, es kann nicht sein, dass unterhaltspflichtige Menschen wie Ledige besteuert werden. Alle Aufwendungen für Kinder sind soziale Aufwendungen zum Wohle der Gesellschaft und des Sozialstaates. Was unterhaltspflichtige Menschen an Unterhalt bezahlen, steht ihnen nicht mehr zu. Besteuert werden darf bekanntlich nur, was dem jeweiligen Steuerzahler zur Verfügung steht.
  3. Alle Aufwendungen der Eltern für Ausbildung und Studium müssen steuerlich berücksichtigt werden Wir meinen, mit Bildung steht und fällt unsere Gesellschaft. Gerade in Bezug auf Bildung und Ausbildung  müssen bildungsorientierten Kindern und Eltern Anreize geboten werden.
  4. Aufwendungen für Umgang Wir meinen, die Erhaltung des familialen Systems dient der Stabilität des Kindes. So werden langfristige soziale Folgekosten vermieden. Die individuell anfallenden und nachgewiesenen Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

II. Familienrechtliche Regelungen

  1. Berücksichtigung der individuellen Lebensverhältnisse und der entsprechenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beim Selbstbehalt. Wir fordern einen Mindestselbstbehalt von 1250 EURO.
  2. Unterhaltsberechnung nur auf der Basis des tatsächlichen Zahlbetrages. Wir sehen, dass fiktive Einkommen häufig angerechnet werden, obwohl sie real nicht zur Verfügung stehen.
  3. Schnelle Durchsetzung von ausgeurteilten Unterhaltstiteln. Wir meinen, die rasche Umsetzung von Unterhaltstiteln dient sowohl dem Unterhaltspflichtigen, dem Unterhaltsberechtigten und insbesondere den Kindern. Sinnlose Kosten  und psychischer Stress werden vermieden.
  4. Stärkere Berücksichtigung von Kindererziehung bei der Rente. Wir meinen,  wer Kinder erzieht, darf im Alter nicht dafür mit Altersarmut bestraft werden.
  5. 9. Der Versorgungsausgleich ist ein Vehikel um Altersarmut voranzutreiben. Wir machen die Beobachtung: Gerade bei langen Ehen ist oft auf Grund des Versorgungsausgleichs Altersarmut vorprogrammiert. Es gilt darüber nachzudenken, wie dies vermieden werden kann.
  6. Gesetzliche Verankerung des Wechselmodells im Familienrecht als die bevorzugte Form der Betreuung und des Umgangs nach Trennung und Scheidung. Hintergrund unserer Forderung ist: Auf diese Weise wird Gleichheit zwischen den Eltern praktiziert, den Kindern bleiben beide Eltern „erhalten“, beide können berufstätig sein. Berufstätigkeit beider Elternteile ist entscheidend um Scheidungs- und damit auch Kinderarmut zu vermeiden. Beide Eltern übernehmen Pflichten für Erziehung und Unterhalt der Kinder.
  7. Umgangsverweigerung Wir meinen, der Staat muss sich bei Umgangsverweigerung mehr engagieren. Umgangsverweigerung darf nicht einfach als Kollateralschaden von Scheidung und Trennung hingenommen werden.
  8. Kinderrechte sollten ins Grundgesetz aufgenommen werden. Wir meinen gerade für Kinder, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, sollte der Anspruch auf beide Eltern als Kinderrecht im Grundgesetz verankert werden.

III. Flankierende soziale Maßnahmen

  1. Hilfen für Eltern bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben – mit der Berufstätigkeit beider Eltern lösen sich auch viele Unterhaltsprobleme. Wir sehen immer wieder: Ohne die Berufstätigkeit beider Elternteile ist in 90 Prozent aller Fälle Scheidungsarmut  und damit auch Kinderarmut vorprogrammiert.
  2. Kinderbetreuung muss bezahlbar sein. Tatsache ist, Kinderbetreuung ist der wichtigste Baustein, damit beide Elternteile arbeiten können. Wir meinen und halten es für bezahlbar: Für Eltern, die weniger als 1800 Euro netto verdienen, sollte Kinderbetreuung kostenlos sein.
  3. Die Ganztagesbetreuung muss erheblich ausgebaut werden – nicht nur im Kindergarten, sondern auch in den Schulen. Wir meinen Ganztagesbetreuung ist ein Angebot, das für berufstätige Eltern wichtig ist – ja vielfach Voraussetzung für Berufstätigkeit.
  4. Die Frühförderung von Kindern muss im Kindergarten erheblich verstärkt werden. Wir meinen, gerade auch für Trennungskinder kann das auch eine wichtige und praktische Hilfe sein.
  5. Verstärkte Aufklärung der Bevölkerung über die Chancen  und Möglichkeiten mediativer Verfahren in verschiedensten Lebenslagen. Wir meinen, mediative Verfahren bieten für unsere Gesellschaft ein erhebliches „Befriedungspotential“, das noch nicht annähernd ausgeschöpft ist.

Übersicht der ISUV Wahlprüfsteine