Ja, ja die Erben – Weihnachten mit Loriot: „Früher war mehr Lametta“ …

Loriots berühmter Satz „Früher war mehr Lametta“ ist nicht vom Urheberrecht geschützt. Das teilten das Oberlandesgericht (OLG) München und das Landgericht München I - kurz vor Weihnachten - mit. Zuvor hatte das OLG einen entsprechenden Beschluss des Land­gerichts bestätigt.

Die Erben des als Loriot berühmt gewordenen, 2011 gestorbenen Vicco von Bülow scheiterten mit dem Versuch, einem Hersteller zu verbieten, den Satz auf T-Shirts zu drucken. Sie hatten eine einstweilige Verfügung gefordert und das angestrebte Verbot damit begründet, der Satz sei urheberrechtlich geschützt. Das Zitat „Früher war mehr Lametta“ habe „eine eigene Werkqualität“ im Sinne des Paragrafen 2 des Urheber­gesetzes.

Beide Gerichte sahen das allerdings anders. Dem Satz allein fehle „die hinreichende Schöpfungshöhe“. Erst im Zusammenhang mit dem Sketch werde er besonders. „Seine Besonderheit und Originalität erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ und die Situationskomik.“ Das Urteil ist rechts­kräftig.

„Früher war mehr Lametta“ geht auf den Loriot-Sketch „Weihnachten bei den Hoppen­stedts“ zurück, der am 7. Dezember 1978 zum ersten Mal in der ARD ausgestrahlt und in das Buch „Loriots dramatische Werke“ aufgenommen wurde. Als Opa Hoppenstedt beschwert Loriot sich darin über zu wenig Glitzer am Baum. Der Satz ist längst in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen - auch über Weihnachten hinaus.

Das Landgericht führte in seiner Entscheidung weiter aus: Blende man den Sketch und die Tatsache aus, dass der Satz von Loriot stamme, handele „es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder - unter Verwendung des Wortes „Lametta“ als Metapher - dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war“.  

Was fällt einem dazu eigentlich nur noch ein? Was hätte Loriot dazu gesagt, würde er seine Erben enterben? Ja, ja, für was müssen Gerichte Zeit aufwenden, die andernorts fehlt.

Quelle DAWR