Job trotz Ruhestand: Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Gehen Senioren früher in den Ruhestand als vorgesehen, mussten sie bei einem Nebenjob bislang gewisse Einkommens­grenzen einhalten. Sonst drohte die Renten­kürzung. Das ändert sich jetzt.

Trotz vorgezogener Altersgrenze unbeschränkt hinzuverdienen

Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, sollen in den kommenden Jahren unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass die vorgezogene Altersrente gekürzt wird. In den vergangenen beiden Jahren lag die Hinzu­verdienst­grenze für Früh­rentner im Rahmen einer befristeten Corona-Sonder­regelung bei rund 46.000 Euro. Ohne die geplante Gesetzes­änderung würde sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6300 Euro im Jahr sinken.

Verbesserung auch für Erwerbsminderungsrente

Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente soll es deutliche Verbesserungen geben. Bei der Rente wegen voller Erwerbs­minderung soll ein jährlicher Hinzuverdienst von rund 17.800 Euro anrechnungs­frei sein. Die Grenze werde künftig jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der anderen Sozial­versicherungs­grenzen angepasst. 

Nebenjob verpflichtet Frührentner zur Steuererklärung

Unabhängig von der Hinzu­verdienst­grenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern, wenn zusammen mit der Rente der steuerliche Grundfrei­betrag überschritten wird. Die Abgabe einer Steuer­erklärung ist in jedem Fall Pflicht. Darin könnten Früh­rentner mit Nebenjob dann aber auch etwa Fahrtkosten oder Kosten für Berufs­kleidung und Arbeits­mittel als Werbungs­kosten geltend machen. Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzu­verdienst­grenze nicht betroffen. Sie dürfen ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen.

Quelle:BdSt